2011 – Bürger integrieren Bürger

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Nebst den europäischen Empfehlungen zum freiwilligen Engagement im Strafvollzug (hier auf diese Seite in mehreren Sprachen als Download verfügbar) bietet folgende Tagungsdokumentation im PDF-Format einen guten Überblick über das:
Europäische Projekt: Bürger integrieren Bürger (zweisprachig).

Donnerstag, den 26.05.2011

Wolfgang Krell, der Vorsitzende vom Europäischen Forums für angewandte Kriinalpolitik e.V. (EFK), begrüßte – auch im Namen von Anne-Marie Klopp und René Foltzer von der Groupe Europe von ANVP – die Teilnehmer/innen der Europäischen Tagung. In diesem Jahr wurde die Tagung gemeinsam mit der französischen ANVP (dem nationalen Verband der ehrenamtlichen Besucher/innen im Strafvollzug) organisiert. Zum ersten Mal konnten auch zwei Vertreter/innen aus England begrüßt werden, die als ehrenamtliche Besucher/innen im Strafvollzug tätig sind.

Praxisbesuch in Wittlich – Projekt Rückenwind
Durch die Kontakte vom Europäischen Forum für angewandte Kriminalpolitik wurde die Arbeit von UFRAMA mit ihren Empfangshäusern für Angehörige in Deutschland etwas bekannter. Vom SKM Wittlich – Kath. Verband für soziale Dienste – wurde diese Idee aufgegriffen und die Verantwortlichen besuchten auch Straßburg, um sich dort noch näher über die Arbeit für Angehörige von Inhaftierten zu informieren.
Den Teilnehmer/innen der Europäischen Tagung präsentierte die Mitarbeiterin, Melanie Bonifas, die Arbeit des Projektes Rückenwind, das im Dezember 2010 startete.
Wie in Frankreich konnte eine kleine Wohnung direkt gegenüber des Haupteingangs der Justizvollzugsanstalt Wittlich gefunden werden. Dort werden die Hilfen für die Angehörigen der Inhaftierten in dieser Anstalt angeboten. Neben einer hauptamtlichen Mitarbeiterin gibt es inzwischen schon 13 ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeiter/innen, die verschiedene Angebote für die Angehörigen von Inhaftierten organisieren.

Einige Eindrücke des Besuchs in Wittlich:

Freitag, den 27.05.2011

Resozialisierung aus kriminalpolitischer Sicht
Prof. em. Henri Bosly, Louvain-la-Neuve

Professor H. Bosly, emeritierter Professor der Fakultät für Recht und Kriminologie der Universität von Louvain-La-Neuve, wurde eingeladen, um als Spezialist für Resozialisierung dieses Thema zu erhellen.
Resozialisierung beinhaltet, dass die Gesellschaft anerkennt, dass der Straftäter Teil von ihr ist und bleibt. Dies war in der Geschichte nicht immer so und Prof. Bosly zeichnete den langen und mühevollen Weg nach, der von den Körperstrafen des Mittelalters und des Ancien Régime (vor der frz. Revolution) bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ging, als die Gefängnisstrafe eingeführt wurde: mit dem Gründungsmythos der humanistischen Suche nach der „guten Strafe“, die dazu dienen sollte den Straftäter zu bessern.
So erklärte Bentham (englischer Philosoph und Jurist, 1748- 1832), dass sich die Strafe vor allem auf den einzelnen Straftäter bezieht und jeglichen Rückfall durch die „Unfähigmachung“ des Delinquenten zu verhindern sucht, vor allem durch die moralische Besserung des Betroffenen oder durch dessen Einschüchterung. Dies stellte noch nicht die Idee der Resozialisierung dar, aber während des 19. Jahrhunderts nahm die Intensität der Strafen immer weiter ab.
Zur entscheidenden Wende kam es während des 20. Jahrhunderts, als die Verurteilung und der Vollzug der Strafe individualisiert wurden. Die Entlassung auf Bewährung ließ die Perspektive der Resozialisierung des Betroffenen unentbehrlich werden und Stand am Anfang einer Bewegung für die Anerkennung der Rechte von Gefangenen. Nach dem Zweiten Weltkrieg betonten die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäischen Strafvollzugsregeln diese Rechte und insbesondere das Ziel der Resozialisierung.
Seit den 1970er Jahren hat die Idee der Resozialisierung etwas an Bedeutung verloren, vor allem weil sie mit der Realität im Gefängnis konfrontiert war. Außerdem entstand die Vorstellung des „autonomen Gefangenen“ in der Strafvollzugsdoktrin Kanadas – dieser neue Blick auf Resozialisierung ist entstanden an der Schnittstelle zwischen einer verhaltenstherapeutisch orientierten klinischen Perspektive und einer erweiterten Anerkennung der Rechte der Inhaftierten.
Gemäß dieser Lehre setzt man auf das Erlernen von kognitiven Schemata, die es dem Individuum erlauben, eine größere Autonomie zu erreichen. Zu den fundamentalen Rechten gehört für die Bürger/innen – wie auch für die Inhaftierten – das Recht, eine Therapie abzulehnen. Aber wenn der Gefangene das Recht hat, eine Behandlung abzulehnen, dann hat die Verwaltung das Recht, daraus die Konsequenzen zu ziehen und dem Straffälligen auch den Zugang zu einer Hilfe zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu verwehren.
Schließlich sieht Prof. Bosly für die Bürger/innen der Zivilgesellschaft drei Aufgaben:

  • die Macht der Bürger/innen zu nützen, damit der Staat die Zielsetzungen der Freiheitsstrafe so definiert, dass Resozialisierung auch weiterhin eine wirklich wichtige Rolle spielt
  • dazu beizutragen, dem Opfer der Straftat einen „gerechten“ (nicht mehr und nicht weniger) Platz im Strafrechtssystem zuzuweisen

im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen, dass die Rechte der Inhaftierten auch tatsächlich respektiert werden.

Bürgerschaftliches Engagement im Strafvollzug
Prof. Günter Rieger, Stuttgart, Deutschland

Warum engagieren sich Bürger für Straftäter? Warum gehen Bürger freiwillig in die totale Institution des Gefängnisses? Mit diesen Fragen eröffnete Prof. Günter Rieger seinen Vortrag.
Er stellte fest, dass sich im bürgerschaftlichen Engagement insgesamt traditionelle (Nächstenliebe, Pflichtbewusstsein, Tradition) wie auch neue Motive (Sinnhaftes tun, neue Erfahrungen, persönliche Weiterentwicklung, Kontakte finden) sich zu engagieren mischen und das Freiwillige/Ehrenamtliche im Strafvollzug mit den gleichen Motiven aktiv sind, wie Bürger/innen in anderen sozialen Bereichen.
Engagierte Bürger/innen im Strafvollzug halten das Bewusstsein dafür wach, dass Verurteilung, Strafe und Resozialisierung eine Angelegenheit aller Bürger/innen ist – und nicht in Gänze an professionalisierte Dienste delegiert werden kann. Deshalb müssen auch die Bürger/innen ihren Beitrag dazu leisten, sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern – wie auch der Titel der Tagung zeigt: denn nur „Bürger integrieren Bürger“ letztendlich wirklich.

Drei Funktionen des Engagements im Strafvollzug stellt der Referent heraus:

  • es ist Teil der notwendigen Kontrolle der totalen Institution Gefängnis durch die Gesellschaft
  • sie leisten außerdem einen (kleinen) Beitrag zur Normalisierung einer ansonsten „künstlichen“ Welt, es ist ein Hineinbringen des Alltags in den geregelten Vollzug
  • und sie wirken auch als Multiplikatoren in die Gesellschaft – engagierte Bürger/innen sind Botschafter in die Gesellschaft, um ein realistisches Bild von Strafvollzug vermitteln, auch von Straftätern als Menschen.

Der konkrete Nutzen durch Freiwillige im Strafvollzug besteht aus vielen Punkten: Engagierte sind „Experten für den Alltag“ – sie transportieren das normale Leben in die Anstalt.
Sie verschenken Zeit und sind nicht belastet durch hohe Fallzahlen und eine Taktung in der Arbeit wir die Professionellen.
Sie bringen aber auch spezielles persönliches Fachwissen mit ein – aus eigener Betroffenheit (Sucht, Erkrankung, Migration, usw.), aus dem Beruf (Bänker, Rechtsanwalt, Dolmetscher, Hauswirtschafterin), aus anderem Engagement (im Sportverein, Kirchengemeinde, Chor, Theaterverein) – also durchaus auch Experten für bestimmte Bereiche: Beruf, Finanzen, Hauswirtschaft, Sinnsuche, Freizeitgestaltung.
Sie können außerdem Kontakte vermitteln und bieten ein menschliches Miteinander und die Erfahrung von Solidarität. Mit ihrer Freiwilligkeit haben sie außerdem einen anderen Zugang als bezahlte Mitarbeiter/innen. Und nicht zuletzt bringen sie auch Kreativität und Spontaneität in den Alltag des Strafvollzugs.
Dabei muss auch überlegt werden, wie freiwilliges Engagement von Inhaftierten selbst gefördert werden kann. Wenn Engagement wichtig für das Leben der Gemeinschaft ist, dann muss dies auch für die Inhaftierten gelten. Engagement kann ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung sein.

Als wichtige Rahmenbedingungen benannte Günter Rieger: bürgerschaftliches Engagement muss in den entsprechenden Strafvollzugsgesetzen verankert sein; eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beruflichen Mitarbeiter/innen im Vollzug ist notwendig – sie sind auch Brückenbauer im Vollzug, ohne die man als Freiwilliger kaum handlungsfähig ist. Engagement im Strafvollzug braucht außerdem stabile Organisationsformen, aber nicht in einer einzigen Form: es sind verschiedene Formen möglich und auch notwendig, denn Vielfalt ist ein Wesensmerkmal der Zivilgesellschaft.
Bürgerschaftliches Engagement kann organisiert werden durch die Mitarbeiter/innen im Strafvollzug, von großen Wohlfahrtsverbänden und Vereinen der Straffälligenhilfe – aber auch in Selbstorganisation eines Vereins. Die verschiedenen Akteure müssen sich auch untereinander vernetzen – nur dann kann man eine Veränderung bewirken.

Bericht über die bisherige Arbeit im EU-Projekt „Bürger integrieren Bürger“
Anne-Marie Klopp, Düsseldorf; René Foltzer, Mulhouse

Die beiden Referenten berichteten über die seit September 2010 geleistete Arbeit im EU-Projekt „Bürger integrieren Bürger“.
Begonnen hat es mit ersten spontanen Kontakten zwischen Ehrenamtlichen im Strafvollzug aus dem Elsass und der Region Freiburg im Breisgau, einem ersten Projekt, das von der Robert-Bosch-Stiftung mitfinanziert wurde.
Später entstand dann die „Europa-Gruppe“ von ANVP, die diesen Austausch weiter betrieb, am Anfang geleitet von Christian Lecoq (ANVP).

Anne-Marie Klopp(EFK) stieg kurze Zeit später mit in die Europa-Gruppe mit ein. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu EU-Anträgen in Deutschland, stellte sie zum ersten Mal die gemeinsame Projektidee von ANVP und EFK vor. Die entsprechenden Koordinierungsstellen in Deutschland zeigten sich sehr interessiert an dieser Idee eines grenzüberschreitenden Austausches von Ehrenamtlichen im Strafvollzug. Ausgangspunkt war dabei der persönliche Austausch der Aktiven über die alltägliche Praxis in ihrem Engagement.
Vorgesehen waren insgesamt 12 grenzüberschreitende Treffen mit Vertreter/innen aus England, Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Polen, Tschechische Republik – nicht alle konnten organisiert werden.
Ein Einbezug von Spanien und den osteuropäischen Ländern klappte nicht.
Anne-Marie Klopp hat für die Durchführungen einen Fragebogen entworfen, der die Grundlage für die lokalen Treffen bildete und von allen bearbeitet wurde.
Insgesamt fanden aber 10 solcher Treffen von Ehrenamtlichen im Strafvollzug aus fünf verschiedenen Ländern statt, zum Teil mit Gegenbesuchen in die jeweilige Region im Nachbarland.
Im März 2011 trafen sich die Sprecher/innen der Treffen zu einer Arbeitstagung in Brüssel. Dort wurden die Ideen zu europäischen Standards für Ehrenamtliche im Strafvollzug diskutiert, eine Gliederung dafür entworfen und die Tagung in Trier im Mai 2011 vorbereitet. Natürlich wurden die geplanten Standards auch inhaltlich intensiv diskutiert.
Durch die internationalen Treffen haben sich auch „Nebeneffekte“ ergeben: die Anstaltsleitungen haben sich kennen gelernt und ausgetauscht, die Offenheit für das Engagement von Ehrenamtlichen hat zugenommen, die Kooperation der lokalen Aktiven mit ihrer eigenen Strafanstalt hat sich z.T. deutlich verbessert.
Maryvonne de Vitton (ANVP Nord – Pas de Calais) berichtet anschließend über den Kontakt mit Großbritannien. Seit vier Jahren gibt es einen Austausch zwischen den nationalen Verbänden von Frankreich und England. Der jeweilige Verband hat inzwischen Botschafterinnen eingesetzt, die sich über die Arbeit austauschen und gegenseitig an den Jahresversammlungen teilnehmen. In England wurde Maryvonne de Vitton begeistert aufgenommen und auch die Versuche zu mehr Austausch auf europäischer Ebene zu kommen.

Die Praxis des europäischen Austausches zeigt, dass sich ganz konkrete Verbesserungen für die Arbeit der Ehrenamtlichen im Strafvollzug ergeben haben. Wichtig ist es auf allen Ebenen zu sensibilisieren für die Rolle der engagierten Bürger/innen im Strafvollzug. Gerade der direkte persönliche Kontakt für den europäischen Austausch hat sich bewährt und muss unbedingt weitergeführt werden.

Ehrenamt im Strafvollzug in der Tschechischen Republik
Jaroslav Hàla, Budweis, Tschechische Republik

Der Referent berichtet über das ehrenamtliche Engagement im Strafvollzug in der Tschechischen Republik, das erst seit der Wende 1990 möglich ist und sich vor allem auf Inhaftierte mit Drogenproblemen, auf Gefangene ohne persönliche Beziehungen nach draußen und auf die Wiedereingliederung von Haftentlassenen konzentriert. Insbesondere geht Jaroslav Hala auf das Projekt „Briefwechsel mit Inhaftierten“ der Caritas Budweis ein. Diese Form des freiwilligen Engagements startete 1990 im Prag und wurde später auch auf Budweis ausgeweitet.

2007 wurde es vom Staat anerkannt. Der Ehrenamtliche erklärt sich bereit, regelmäßig per Brief zu einem Inhaftierten Kontakt zu halten und sich schriftlich mit ihm auszutauschen. Dabei bleibt er anonym und der Brief-verkehr wird nur über die Caritas-Adresse abgewickelt. Ca. 2 – 3 Briefe werden im Monat ausgetauscht. Dabei wird mit klaren Regeln großer Wert auf die Sicherheit und Anonymität der Freiwilligen gelegt.
Die derzeit zwölf Freiwilligen werden begleitet und erhalten auch regelmäßig Supervision durch einen Psychologen. Auch aus Belgien, Frankreich und Deutschland wird berichtet, dass es ähnliche Initiativen gibt.

Samstagvormittag, den 28.05.2011

Präsentation eines Entwurfes von Europäischen Standards für Freiwilliges/ Ehrenamtliches Engagement im Strafvollzug
Anne-Marie Klopp und René Foltzer

Beim Arbeitstreffen im März 2011 in Brüssel wurde mit den Sprecher/innen der grenzüberschreitenden Treffen, die seit September 2010 stattgefunden haben, der mögliche Inhalt der Standards diskutiert und eine Gliederung dafür entworfen.
Eine Redaktionsgruppe wurde beauftragt, einen Entwurf von Europäischen Standards für Freiwilliges/-Ehrenamtliches Engagement im Strafvollzug zu schreiben. In dieser Redaktion waren Vertreter/innen aus Frankreich, Belgien und Deutschland beteiligt.
Ziel ist es, die Standards gemeinsam auf dieser Tagung zu diskutieren und zum Schluss endgültige Europäische Standards zu verabschieden.

Kommentar zu dem Entwurf der Standards aus Sicht der Freiwilligen-Koordination
Wolfgang Krell, Augsburg, Deutschland

Aus der Erfahrung in der Arbeit im Freiwilligen-Zentrum Augsburg erläuterte Wolfgang Krell Grundlagen der Freiwilligen-Koordination und nahm dabei Bezug auf den Entwurf der Standards.
Neben der Grundentscheidung für eine Öffnung einer Organisation für den Einbezug von Freiwilligen sind die Schritte während eines Einsatzes als Freiwillige. Dies sind Gewinnung, Auswahl, Ausbildung, Einführung, Fortbildung, Begleitung, Anerkennung und Verabschiedung von Freiwilligen.
Viele Punkte aus dem Bereich der Freiwilligen-Koordination sind klar im Entwurf der Standards aufgenommen. Entscheidend ist – auch im Strafvollzug – die Grundentscheidung mit Freiwilligen arbeiten zu wollen und sich als Organisation für sie zu öffnen.
Ob diese Grundentscheidung wirklich von Seiten der Politik und auch von Seiten der Anstaltsleitung immer getroffen wurde, muss jedoch angezweifelt werden. Wenn sie fehlt und damit auch die innere Einstellung zum Einbezug von Freiwilligen, dann wird alles Weitere nur gezwungen und in aller Regel auch ohne Erfolg sein.

Kommentar zu dem Entwurf der Standards aus Sicht des Strafvollzugs
Dr. h.c. Harald Preusker, Dresden, Deutschland

Als langjähriger Leiter einer Strafanstalt, als Verantwortlicher für den Strafvollzug in einem Landesministerium hat Harald Preusker in fast allen Ländern Europas den Strafvollzug kennen lernen können. Aus dieser Erfahrung stellte er fest, dass besonders der Strafvollzug in Europa von Land zu Land sehr verschieden organisiert ist.
Einheitliche, europaweite Standards zu beschließen, ist deswegen eine sehr mühevolle, aber lohnende Arbeit. Preusker erläuterte insbesondere die Regelungen und Vorschriften in Deutschland. Er wies aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen im Vollzug besonders darauf hin, dass der Strafvollzug vor allem von mangelndem Vertrauen und von Angst geprägt ist. Diese Stimmung müssen sich alle Beteiligten bewusst machen und diese gilt es – nach innen und nach außen – zu verändern.
Die Ehrenamtlichen können insbesondere auch die Akzeptanz des Strafvollzugs in der Gesellschaft verbessern. Diese Aufklärungsarbeit der engagierten Bürger/innen kann gar nicht hoch genug geschätzt werden.

Samstagnachmittag, den 28.05.2011

Arbeitsgruppen zur Diskussion der Standards

Es wurden vier Arbeitsgruppen gebildet, die in Deutsch oder in Französisch den Entwurf der Standards diskutierten. In jeder der Gruppen wurden wieder die Erfahrungen der freiwillig Aktiven im Gefängnis reflektiert, diskutiert und entsprechende Änderungen und Neu-Formulierungen bei den Standards erarbeitet.
Aus allen vier Gruppen, die zum Teil auch nur bestimmte Abschnitte des Entwurfs diskutierten, wurden anschließend im Plenum kurz berichtet. Es wurde gemeinsam vereinbart, eine neue Redaktionsgruppe zur Bearbeitung der Standards einzurichten, die dann am selben Abend bis in die Nacht an die Arbeit ging.
Diese nächtliche Arbeit der Redaktionsgruppe war spannend: die Berichte und Änderungswünsche aus den vier Arbeitsgruppen wurden in Deutsche und Französisch eingebracht, es wurde in Deutsch und Französisch ständig hin und her diskutiert.

Die erste Version für bestimmte Formulierungen wurde immer in Deutsch formuliert, dann noch einmal gemeinsam überlegt, wie eine französische Übersetzung lauten könnte und im dritten Schritt noch einmal überlegt, ob die Versionen in Deutsch und in Französisch wirklich denselben Sinn und dieselbe Aussagekraft haben.
Nachdem der deutsche Entwurf für die Standards dann um 1.30 Uhr Sonntagnacht fertig war, wurde er dann noch von Maryvonne de Vuitton und Wolfgang Krell ins Französische übersetzt. Am Sonntagmorgen wurden die beiden Versionen dann noch von Anne-Marie Klopp Korrektur gelesen und anschließend von der Kath. Akademie für alle Teilnehmer/innen kopiert.

Sonntag, den 28.05.2011

Abschlussdiskussion und Beschluss der Europäischen Empfehlungen

Aufgrund der nächtlichen Arbeit der Redaktionsgruppe konnte am Sonntagvormittag im Plenum ein neuer Entwurf vorgelegt werden.
Die jetzt „Empfehlungen“ genannten Punkte wurden sowohl mündlich wie auch schriftlich präsentiert. Jeder Punkt und jeder Satz wurde noch einmal durchgegangen und diskutiert.
Nach einer intensiven Beratschlagung wurden dann die „Europäischen Empfehlungen für freiwilliges Engagement im Strafvollzug“ einstimmig beschlossen.
Außerdem wurde die bereits beim Arbeitstreffen in Brüssel eingesetzte Redaktionsgruppe beauftragt, noch eine endgültige Version für die Präambel und den Schluss zu formulieren. Die Teilnehmer/innen kamen – gemeinsam mit den Vertreter/innen der beiden Vereine – überein, dass die ANVP und das Europäische Forum diese miteinander erarbeiteten Empfehlungen auch gemeinsam an Europäische Institutionen schicken wird.

Die Tagung endete mit einem kurzen Blitzlicht von Seiten aller Teilnehmer/innen: es ist auch in diesem Jahr wieder gelungen einen interessanten Austausch zwischen Praktiker/¬innen aus vielen verschiedenen europäischen Ländern zu ermöglichen.
Auch der Austausch von langjährigen Teilnehmer/innen und neuen Interessierten funktionierte auch in diesem Jahr wieder. Besonders erfreulich war, dass zum ersten Mal Aktive aus England mit an dieser Tagung teilgenommen haben. Mit dem gemeinsamen Beschluss der Empfehlungen konnte auch das EU-Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden.
Wolfgang Krell
René Foltzer

Die Europäischen Empfehlungen für freiwilliges Engagement im Strafvollzug stehen hier in 6 Sprachen zum Download zur Verfügung: