2013 – Entlassen! Verlassen? Vergessen!?

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Übergang zwischen Haft und Freiheit

Donnerstag, 02. Mai 2013

Der Donnerstag war Anreisetag in das wannseeFORUM in Berlin und z. T. auch touristischer Besuchstag der deutschen Hauptstadt.
Wie schon in den Jahren zuvor, trafen sich alle Anwesenden am Vorabend der eigentlichen Veranstaltung im Veranstaltungsraum zur Begrüßung durch den Vorsitzenden des Europäischen Forums, Wolfgang Krell. Es folgte die mittlerweile obligatorische Vorstellungsrunde, die in ein gemütliches Beisammensein überging.

Freitag, 03. Mai 2013

Der Vormittag stand ganz im Zeichen der Besichtigungen in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee sowie der Jugendstrafanstalt Berlins. In zwei Gruppen wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend über die Arbeit der beiden Anstalten informiert.
Auch die Einnahme des Mittagessens erfolgte in den Strafanstalten. Nach Rückkehr zum wannseeFORUM und einer wohlverdienten Mittagspause im sonnigen Garten des Veranstaltungshauses wurde das Programm fortgesetzt.

Um 15:00 Uhr überbrachte Frau Leitende Senatsrätin Susanne Gerlach (u.a. Fachaufsicht über den Berliner Justizvollzug und Koordination Freie Träger / Übergangsmanagement) im Namen des Justizsenats der Stadt Berlin ein Grußwort an die Tagungsteilnehmer.

Es folgte der Vortrag von Frau Jesca Beneder. Frau Beneder, die als Juristin bei der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission tätig ist, hat drei Rahmenbeschlüsse vorgestellt und zwar über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf: Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (Rahmenbeschluss 2008/909/JI) Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen (Rahmenbeschluss 2008/947/JI) und Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft (Rahmenbeschluss 2009/829/JI).
In allen Fällen geht es darum, „einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes für alle europäischen Bürger/innen zu erhalten und weiterzuentwickeln“.
Ein schriftliches zertifiziertes Verfahren muss vorliegen sowie genau angegebene Fristen eingehalten werden, um eine korrekte Umsetzung der Entscheidungen sicherzustellen.
Diese Rahmenbeschlüsse haben zum Ziel:

  • im europäischen Raum die Rechte der Straffälligen zu schützen und zu stärken,
  • die negativen Auswirkungen der Untersuchungshaft, die nur zum Zwecke der Verfahrenssicherung verhängt wird, zu begrenzen,
  • die Wiedereingliederung der Verurteilten zu erleichtern, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Strafe in ihrem Heimatland bzw. in dem Land, wo sie sich dauernd aufhalten, abzusitzen. So können die Kontakte zu den Familienangehörigen besser aufrechterhalten werden und

sich Bewährungsauflagen bzw. alternativen Sanktionen in ihrem Heimatland bzw. in dem Land, wo sie sich dauernd aufhalten, unterziehen.

Nach einem regen Austausch und einer anschließenden Kaffeepause wurde das Programm mit dem Vortrag von Frau Gabriele Grote-Kux, Referentin für Sozialarbeit, Europäische Projektpartnerschaften und strategische Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, fortgesetzt.
Frau Grote-Kux referierte in einem sehr informativen Vortrag über Ihre Erfahrungen zum Thema „Übergangsmanagement“, die sie auf mehreren Auslandsreisen im europäischen Ausland sammeln konnte. Dabei seien ihr immer wieder die Komplexität des Themas und das Erfordernis der Dialogbereitschaft aller am Prozess beteiligten Institutionen, die die Inhaftierten für einen vernünftigen Übergang in die Freiheit benötigen, deutlich geworden.
Die bei ihrer Arbeit entstandenen Ergebnisse mündeten in der sog. „Berliner Erklärung“, in der Standards für ein erfolgreiches Übergangsmanagement formuliert wurden.
Deutlich sei aber auch geworden, dass nicht alle guten EU-Projekte in eine Regelförderung übergeleitet werden können.
Es folgte die Darstellung verschiedener Projekte aus Großbritannien, Norwegen, Dänemark, Finnland und den Niederlanden. Auf die Bedeutung einer guten Angehörigenarbeit wurde darin mehrfach verwiesen.
Weiterhin wurde die Zusammenarbeit über die institutionellen Grenzen hinaus wiederholt als wichtiges gemeinsames Element der verschiedenen Projekte in den europäischen Staaten dargestellt. In diesem Zusammenhang wurden u. a. folgende wichtige Elemente des Wiedereingliederungsprozess formuliert:
• Gesellschaftlicher Konsens
• Resozialisierung als kommunales Präventionsprogramm
• die Einsicht, dass es ganzheitlicher Prozesse aller Verwaltungen bedarf und
• die Anerkennung der möglichst frühzeitigen Beteiligung Externer.

Gefolgt von einem wieder sehr anregenden Austausch endete damit der erste Veranstaltungstag.

Samstag, 04. Mai 2013
Der Samstag war der Darstellung des Übergangsmanagements in einzelnen europäischen Ländern vorbehalten.

Für Frankreich wurde dies von Daniel Vonthron aus Colmar übernommen. Herr Vonthron konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erscheinen, weshalb der Vortrag von Wolfgang Krell vorgetragen.

Herr Vonthron machte eingangs deutlich, dass der Wiedereingliederung zu einer der beiden Hauptaufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafrechtspflege gehört.
In Frankreich ist der „service pénitentiaire d’insertion et de probation (SPIP)“, für die Justizdienste des Strafvollzugs für die Eingliederung- und Bewährungshilfe zuständig. Der SPIP ist aus der Zusammenlegung von 2 Behörden entstanden und wurde 1999 gegründet.
Die SPIP-Mitarbeiter betreuen inhaftierte Personen (ob in Untersuchungs-oder Strafhaft) im Auftrag der Justizbehörden vor oder nach dem Urteil und bereiten die Haftentlassung vor. Die Entlassungsvorbereitung besteht hauptsächlich darin, mit den inhaftierten Personen einen Plan für den Vollzug und für die Rückkehr in die Freiheit zu erstellen. Der Plan muss gezielt auf die Situation der einzelnen Person Rücksicht nehmen, indem er Möglichkeiten für die Rückkehr in die Freiheit anbietet, die soziale Wiedereingliederung und die Rückfallvorbeugung unterstützen.
Der Prozess gliedert sich in 4 Phasen, die den Übergang zwischen drin und draußen strukturieren:
die Beobachtungs- und Diagnostikphase,
• die Phase der Begleitung,
• die Phase der gerichtlichen Entscheidung über die Entlassung und
• die Phase nach der Entlassung.

Bei kurzen Freiheitsstrafen fängt die Vorbereitung auf die Entlassung bereits bei der Inhaftierung an und soll den Inhaftierten dazu bringen, ihn in ein Projekt einzubinden. Ziel ist, für ihn möglichst während des Vollzugs die Umwandlung seiner Strafe oder während der 4 Monate vor Aufhebung des Haftbefehls eine elektronische Überwachung zu erreichen.
Obwohl der SPIP die Verantwortung für die Verbesserung der Vollstreckung der Maßnahmen und der Strafe trägt, greift er auf ein vielfältiges Partner/innennetz aus Einrichtungen und Vereinen für die Entlassungsvorbereitung zurück und sorgt für die Vernetzung.
Die privaten Vereine oder Gruppierungen unterstützen den SPIP auch bei der Betreuung der Straffälligen.
Wieder ist festzustellen, dass der Aufbau und die Betreuung eines angemessenen und vielfältigen Partnernetzes unabdingbar sind, um eine Wiedereingliederung zugunsten der Straffälligen im Rahmen von der Umwandlung einer Strafe oder der Entlassung zu erreichen.
Die Möglichkeiten eine Strafe umzuwandeln sind:
• Der halboffene Vollzug
• Die Unterbringung in betreutem Wohnen
• Die elektronische Fußfessel
Bei der Lockerung des Vollzuges ist das Fehlen einer Arbeitsstelle kein Hindernis mehr.
Für lebensältere Inhaftierte ist eine neue Form von bedingter vorzeitiger Entlassung eingeführt worden. Unabhängig von der Dauer der Haft können Inhaftierte, die älter als 70 Jahre sind, von dem Zeitpunkt an, „wo ihre Eingliederung oder Wiedereingliederung gesichert ist“, vorzeitig entlassen werden.
Obwohl Frankreich heute über genügende dem Profil der Verurteilten angepasste Maßnahmen verfügt und der Zugang dazu erleichtert worden ist, so verlassen aus den vielfältigsten Gründen nur 10% der Inhaftierten vorzeitig und 80% der Verurteilten erst am Ende ihrer Strafe das Gefängnis.

In seinem Vortrag über die Situation in Zürich gab Martin Erismann den interessierten Zuhörern ein Beispiel für Übergangsmanagement in der Schweiz.
Als Geschäftsleiter stellte er die Arbeit des team72, das seinen Ursprung im Jahr 1972 als eine Art Selbsthilfegruppe von Haftentlassenen hat, vor.
Das team72 arbeitet als teilstationäre Bewährungshilfe. Auch in ihrer Arbeit besteht ein wesentliches Arbeitsfeld darin, unter den vielen Beteiligten die Koordinationsprobleme zu lösen. Z. T. sind dies auch Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Die eigentliche Zuständigkeit für das Übergangsmanagement liegt jedoch bei den Sozialdiensten der Gefängnisse.
Es wurde deutlich, dass auch in Zürich im Übergangsmanagement z. B. wegen mangelnder interinstitutioneller Kommunikation Probleme bestehen. Weiterhin ist der stark beschränkte Zugang zum Wohnungsmarkt ein negativer Faktor.
Positiv hingegen ist die Stabilisierung der Betreuten dank guter gesundheitlicher Versorgung und wegen eines breiten und leicht zugänglichen Therapieangebots.
Nach der Darstellung weiterer positiver aber auch negativer Faktoren für den Erfolg des Übergangs kam der Referent zur Vorstellung des Angebots des team72:
Teilstationär sind zu nennen das Wohnangebot mit 16 Plätzen und das Arbeitsprogramm mit 8 Plätzen. Zusätzlich werden Übernachtungsplätze für Kurzzeitaufenthalt vorgehalten.
Das ambulante Angebot umfasst eine Infostelle mit einem Beratungsangebot für Straffällige sowie eine Freiwilligenstelle, die verantwortlich ist für die Koordination und Fachbegleitung von Freiwilligen im Zürcher Justizvollzug.
In seinem Ausblick auf die Situation des Strafvollzugs in der Schweiz beschrieb Herr Erismann, dass die kriminalpolitische Debatte allgemein in Richtung mehr Repression und weniger Toleranz ggü. Straffälligen geht. Der Fokus verschiebt sich eher weg von der sozialen Einbindung hin zur therapeutisch-medizinischen Behandlung. Das «Lobbying» für Strafentlassene werde zunehmend schwierig.
Abschließend machte der Referent u. a. den Optimierungsvorschlag, der Übergang vom Vollzug in die Freiheit möglichst fließend zu gestalten, wofür das Angebot von Externen und teilstationären Institutionen ausgebaut werden müsste. Oberstes Ziel des Hilfesystems soll die Verbesserung der sozialen Einbindungen sein.

Nach dem Mittagessen wurden die Länderreferate fortgesetzt mit dem Beitrag von David Urban über die Tschechische Republik. Eingangs wurde die Situation in den tschechischen Gefängnissen dargestellt. Es folgten Fakten über die Amnestie von Präsident Václav Klaus zum 01.01.2013. Der tschechische Gefängnisdienst hat dadurch Einsparungen i. H. von 7,2 Mio. Euro. Bemerkenswert war jedoch, dass 3 Tage nach der Entlassung bereits 22 Gefangene wieder in die Gefängnisse zurückgekehrt waren. Einige andere Gefangene wollten die Gefängnisse gar nicht verlassen, weil sie kein Geld, keine Arbeit, keine Wohnung und keine Medikamente hatte. Lediglich 40 Euro „Startkapital“ hatte man ihnen gegeben. Allgemein stellte der Referent fest, dass die Entlassung zu schnell und unvorbereitet durchgeführt wurde.
In der Tschechischen Republik ist es nicht vielen Organisationen möglich, in die Gefängnisse zu gehen, um sich um die Häftlinge zu kümmern. Folgende Organisationen gibt es: RUBIKON Centrum, staatl. Organisation, Priester / Diakone, Caritas und Weißer Ring.
Die Vorbereitung auf die Entlassung besteht im Gefängnis darin, dass damit 6 Monate vor der Entlassung begonnen wird. Es wird eine Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern angeboten, aber auch Freiwillige und kirchliche Organisationen stehen (eingeschränkt) zur Verfügung. Nach der Entlassung wird Hilfe durch eine Zusammenarbeit von Sozialarbeitern und Arbeitsamt und auch durch Freiwillige zur Verfügung gestellt. Häufig kommt es jedoch zu Problemen, die z. B. bei Arbeitssuchenden in ihrer Eintragung im Strafregister oder aber auch in der Fehlenden Motivation liegen.
Vorgestellt wurde dann die Freiwilligen Organisation RUBIKON Centrum. Die Organisation hat 25 Angestellte und 150 externe Mitarbeiter und besteht seit 1994. Die Tätigkeiten liegen im Bereich der Rückfallprävention und der Sozial- und Arbeitsintegration. Betreut wurden ca. 10.000 Klienten, davon 30% im Gefängnis und 70% außerhalb des Gefängnisses.
70% der Klienten von RUBIKON konnte eine Beschäftigung vermittelt werden. Dafür hat RUBIKON eine eigene Arbeitsagentur. Weiterhin werden u. a. Opferarbeit und Hilfen bei der Schuldenregulierung angeboten.
RUBIKON wird von der Schweiz unterstützt.

Übergangsmanagement in Deutschland wurde von Gisela Ruwwe beispielhaft anhand ihrer Arbeit als Mitarbeiterin des Katholischen Gefängnisvereins an der JVA Düsseldorf dargestellt. Dazu gab sie eingangs einen Überblick über die Haftdaten in Deutschland sowie über die gesetzlichen Grundlagen. Zuständig für die Entlassungsvorbereitung in der JVA ist in erster Linie der Sozialdienst. Andere Fachdienste (Psychologische Dienst, Werkdienst, evtl. auch Vertreter der freien Straffälligenhilfe, Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Suchtberatung) arbeiten daran mit. Sie stehen mit den Gefangenen in Kontakt und arbeiten mit.
In der Strafhaft sollten ein Arbeitsplatz in der JVA (sofern vorhanden, in Düsseldorf gibt es nur Arbeitsplätze für rund 1/3 der Gefangenen). Angeboten werden eine Förderung im Bereich einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Schuldenregulierung, wenn notwendig Sucht- oder Sozialtherapie.
Hierzu werden Sprechstunden von den zuständigen Arbeitsagenturen, dem Jobcenter, Wohnungsamt, Gesundheitsamt (Substitution), Schuldnerberatung der AWO, Fachstelle für Glücksspielsucht, AIDS-Hilfe, Ordensgemeinschaft (Übergangswohnraum) angeboten. Andere Mitarbeiter von „draußen“ haben Büros in der Anstalt und sind mehrere Tage dort ansprechbar. Es gibt auch andere Stellen, die nur bei Bedarf in die Anstalt kommen. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen ist gut. Die Gruppen sind klein und es gibt eine recht lange Wartezeit.
Grundsätzlich müssen sich Inhaftierte selbst schriftlich melden, um ein Anliegen vorzubringen. Das gilt auch für Personen vor der Haftentlassung. Dabei sollte schon unbedingt in der JVA geregelt werden, dass alle Personalpapiere: BPA / Pass, Sozialversicherungsausweis, Steueridentifikationsnummer, Regelung des Aufenthaltsstatus bei Ausländern (befristet / unbefristet / Arbeitserlaubnis), Arbeitsbescheinigungen (auch für die Zeiten in der JVA) für die Anträge bei der Agentur für Arbeit vorliegen.
Dabei ist es unmöglich, aus dem geschlossenen Vollzug heraus eine Wohnung zu bekommen.
In der JVA kümmern sich zwei Mitarbeiter um Arbeitsvermittlung in der JVA, aber auch in die Vermittlung in berufliche und schulische Ausbildung.
In der JVA übernimmt Frau Ruwwe die Schuldenregulierung bei geringen Geldbeträgen. Für Schuldenregulierung bei größeren Summen kommt regelmäßig eine Mitarbeiterin der AWO Düsseldorf. Für die Arbeit mit Süchtigen arbeiten zwei Suchtkrankenhelfer in der JVA sowie Mitarbeiter einer Suchtberatungsstelle in Düsseldorf.
Auffällig ist in den letzten Jahren die Zunahme psychisch kranker Inhaftierter. Zurzeit ist der verstärkt gesicherte Haftraum fast nur mit psychisch auffälligen und eben nicht besonders „gefährlichen“ Inhaftierten belegt.
Für Inhaftierte mit Familien werden sog. Familientage durchgeführt. Das Programm der Familientage ist auf die Kinder abgestimmt. Für Inhaftierte ohne Familie oder Kontakte nach draußen sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter die wichtigsten Gesprächspartner.
Haftentlassene, die unvorbereitet entlassen werden, können nur in Nachtunterkünften untergebracht werden, weil für die Übergangswohnheime sehr lange Wartelisten bestehen. Trotz einer langjährigen Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt, fällt es immer schwerer bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Was die finanzielle Lage der Haftentlassenen angeht, so ist die Zeit vom Antrag auf Arbeitslosengeld II bis zur Auszahlung erfahrungsgemäß 6-8 Wochen. In der Zeit sind die Menschen mittellos und auf die Armenküche oder die Tafel angewiesen.
Weiterhin ist festzustellen, dass rund 90% der Personen, die sich bei der Beratungsstelle melden keinen abgeschlossenen Schul- oder Berufsabschluss haben.
Für die Arbeit des Katholischen Gefängnisvereins und insgesamt für alle ist neben allem gut organisierten Übergangsmanagement eine gute Öffentlichkeitsarbeit besonders wichtig.

Sonntag, 05. Mai 2013
Die Tagung endete am Sonntag nach einer ökumenischen Andacht und dem gemeinsamen Frühstück.