2012 – A-t-on la victime en vue?

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La place de la victime dans la politique criminelle européenne

Le rôle de la victime dans la procédure pénale a évolué ces dernières années – au moins dans l’espace juridique européen. Alors qu’au départ elle était réduite au rôle de témoin, ses droits ont été de plus en plus renforcés par le législateur au cours des vingt dernières années.

Une décision-cadre de l’Union Européenne datant de 2001 et relative au statut des victimes dans les procédures pénales, qui prévoit des droits minima pour les victimes, a contribué à ce développement. Des lois relatives à la protection des victimes et des témoins, au dédommagement des victimes, des règles législatives relatives à la procédure de médiation pénale et des lois relatives à la protection contre la violence témoignent de cette évolution. Le but des ces règles juridiques est de tenir compte de tous les besoins des victimes et d’éviter une nouvelle victimisation lors de la procédurepénale. Il ne s’agit en aucun cas de redéƒnir le rôle de la victime voire de renforcer la répression dans son intérêt. L’essentiel est que les di…érentes disciplines prennent au sérieux les intérêts des victimes dans le cadre de leurs activités quotidiennes.

Nous souhaitons, grâce à des apports théoriques et des échanges reposant essentiellement sur des expériences, nous faire une idée sur l’état de l’aide aux victimes dans différents pays.

Malheureusement, nous ne pouvons offrir ici que le résumé en allemand de la conférence:

Donnerstag, den 28.06.2012

Mehr als 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 6 europäischen Nationen fanden sich im Centre Jean XXIII, einem Priesterseminar, mitten in der Stadt Luxembourg zur jährlichen Tagung des Forums zusammen. Traditionell waren dies Ehren- und Hauptamtliche der Straffälligenhilfe, Leiterin und Mitarbeiter von JVA, Pädagogen, Theologen, Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte. Die Tagung begann am Abend mit einer Vorstellung der Teilnehmer.

Anschließend wurde gemeinsam das EM- Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien mit naturgemäß sehr unterschiedlichen Reaktionen auf den Sieg der Italiener gesehen.

Freitag, den 29.06.2012

Pünktlich am 09.00 Uhr eröffnete der Vorsitzende des europäischen Forums für angewandte Kriminalpolitik e.V., Wolfgang Krell, den Sitzungstag. In seiner Begrüßungsrede hob er die Vielfalt und das fachliche Wissen der Tagungsteilnehmer hervor. Er stellte die Vermutung an, dass die geringere Teilnehmerzahl eventuell auf das Thema zurückzuführen sein könnte.

Carlo Reuland hielt ein Grußwort und gab einen kurzen Überblick über die Geschichte, die Wirtschaft und die heutige Lage Luxemburgs. In einem abschließenden Exkurs ging er auf die Organisation der Justiz und der Gefängnisorganisation in Luxembourg ein.

Das Impulsreferat hielt Dr. Wolfram Schädler von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit dem Titel „Zur Bedeutung des Opferschutzes in Politik und Justiz ».

Dr. Schädler griff den Hinweis von Wolfgang Krell auf und beschrieb, dass das Opferthema nach wie vor in der Gesellschaft nicht angenommen wird. Man mag sich mit dem Opfer nicht identifizieren. Er teilte seinen Vortrag in die Fragen, wie die Gesellschaft und wie die Justiz mit dem Thema umgeht. Anhand konkreter Beispiele ging er auf die hohe – vor allem psychische – Belastung bis hin zu Mitschuldgefühlen des Opfers ein. Der Referent ging im zweiten Teil seines Vortrages speziell auf den Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland und die vorhandenen Bedenken bei Gewaltdelikten aus Opfersicht ein. Diese Bedenken sind nach seiner Erkenntnis heute widerlegt. Selbst bei Gewalt- und Sexualdelikten wollen die Opfer den TOA, um mehr über ihre Opferwerdung zu erfahren. Für die zukünftige (Über)Lebensstrategie und die Rückgewinnung der Kontrolle ist dies wichtig. Dies wird durch empirische Untersuchungen bestätigt. Dabei ist besonders die Verantwortungsübernahme durch den Täter für das Opfer wichtig. Nur dann kann der TOA gelingen. Leider hat der Gesetzgeber aus Kostengründen versäumt, das TOA-Verfahren in die fachkundigen Hände von Sozialarbeitern und Psychologen zu legen. Er beklagte, dass dieses Instrument häufig noch im Gerichtssaal aus prozesstaktischen Gründen genutzt wird. Dies führt zu einem hohen Druck bei den Opfern, dem zuzustimmen. Das Schicksal des Opfers wird dann häufig materialisiert. Er wies auf bislang erfolglose politische Bestrebungen hin, den TOA vor der Hauptverhandlung zu vereinbaren.

Abschließend ging er auf eine ganze Reihe gesetzlicher Regelungen für den Opferschutz in Deutschland ein. Er bemängelte die Tendenz der Richter, aus prozessökonomischen Gründen die Opfer möglichst aus der Hauptverhandlung herauszuhalten oder vermeintlich schützen zu wollen (Käseglocke aus vermeintlichen Opferschutzgründen). Dies widerspricht dem Opferinteresse, sich und das Erlebte in den Prozess einzubringen und außerdem auch dem Prozessgrundsatz der Unmittelbarkeit. Für ihn ist entscheidend, dass mit den Opfern im Verfahren bis zur Hauptverhandlung sorgfältig umgegangen wird.

Das zweite Referat des Vormittags hielt die Psychologin Brigitte Vaessen zu der „Staatlichen Opferhilfe in Luxembourg ».
Vincent Klein übernahm – wie auch bei anderen Vorträgen – sehr souverän die Übersetzung.

Die staatliche Opferhilfe ist die zentrale Dienststelle für soziale Dienste bei der Generalstaatsanwaltschaft Luxemburg (SCAS). Dort sind auch der Jugendschutz, die Bewährungshilfe sowie die Gerichtshilfe angesiedelt. Die Opferhilfe gibt es seit 1993 mit heute 3 Vollzeitstellen. Die Aufgaben sind die Information der Opfer über die Informations- und Entschädigungsrechte sowie über den Stand des Verfahrens bis zur psychologischen Behandlung. Auch die Begleitung der Opfer z. B. bei Aussagen vor der Polizei gehört dazu. Sie haben eine therapeutische Gruppe für Opfer nach häuslicher Gewalt und führen die Beschulung und Sensibilisierung von Polizeibeamten durch. Die Dienststelle ist nur für Opfer von Straftaten zuständig. Andere Opfer werden an soziale Dienste weitergeleitet. Jährlich werden fast 200 Opferfälle überwiegend wegen Gewaltdelikte bearbeitet. In Luxembourg gibt es auch den ehrenamtlich organisierten Weißen Ring, von dem sich allerdings die staatliche Opferhilfe als professionelle Hilfe absetzt. Die Philosophie der staatlichen Opferhilfe besteht darin, dem Opfer das Gefühl zu vermitteln, die Kontrolle über das Verfahren zu haben. In der anschließenden Diskussion wurde punktuell eine gewisse Distanziertheit von professioneller und ehrenamtlicher Opferhilfe festgestellt.

Nachmittags besichtigte das Seminar die halboffene JVA Givenich. Wir wurden vom Leiter begrüßt und durch die Anstalt geführt.

Sie ist die zweite Justizvollzugsanstalt in Luxembourg und war bereits in der jüngeren Geschichte eine landwirtschaftliche Strafkolonie. Es ist ein ländliches Dorf, in dem fast alle Wohn- und Wirtschaftsgebäude zur Anstalt gehören. Hier werden Gefangene in einer sehr offenen Form auf ihre Freilassung vorbereitet. Es fiel vor allem die gute Ausstattung mit Personal (80 Mitarbeiter für 98 Gefangene) und mit finanziellen Ressourcen auf.

Samstag, den 30.06.2012

An diesem Tag berichteten verschiedene Kolleg/innen aus europäischen Ländern über die Opfersituation in ihren Ländern.

Den Anfang machte Antonio Buonatesta, ein langjähriger Experte in Belgien zur Mediation.
Sein Vortrag lautete „Mediation und Politik zugunsten von Opfern von Straftaten in Belgien ». Er schilderte zunächst die Maßnahmen zur Opferhilfe wie (1.) die polizeiliche Unterstützung bei der ersten Begegnung, (2.) die Begleitung durch die Staatsanwaltschaft im Verfahren und schließlich (3.) die längerfristige psychosoziale Unterstützung durch die Opferhilfe.
Sodann ging er auf die Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Belgien ein. Nach einer Pilotphase 1998 ist dieses Instrument seit 2005 auf allen Ebenen des Strafverfahrens ohne Rücksichtnahme der Schwere des Verfahrens gesetzlich verankert. Das Prinzip ist, dass beide Parteien den Ausgleich wollen, dann ist das Verfahren für StA und Richter zwingend. Die Erfahrungen selbst bei schwersten Straftaten sind sehr positiv. Gleichwohl gibt es für diese Form der Mediation von der allgemeinen Opferhilfe Misstrauen.
Die Voraussetzungen für das Mediationsverfahren und die Gründe für das Misstrauen folgten in der Betrachtung. Wesentlich ist, dass es keine Verbindung zwischen dem Mediationsverfahren und dem Urteil (Einstellung) geben darf. Dies soll dem Kritikpunkt der Opferhilfe entgegenwirken, dem Täter durch die Mediation einen Vorteil einzuräumen. Weiterhin muss dieser eröffnete Kommunikationsraum offen sein, es darf kein Ergebnis (Entschuldigung pp.) vorgegeben sein.
Dies gilt auch für das Opfer, es muss sich einlassen können, wie es selbst es möchte (Fragen stellen, Wut herauslassen, Angst zeigen). Dieses Verfahren nützt im Ergebnis Opfern und Tätern, indem sie die Tat jeweils aus ihrer Sicht reflektieren und es gegenseitig für ihre Interessen nutzen können. Er bedauert, dass dieses Mediationsverfahren seitens der Opferhilfe wenig Unterstützung erfährt. Abschließend zeigte der Referent ein sehr eindrückliches Video aus der Arbeit der belgischen Mediation.

Es folgte der Länderbeitrag von Dr. David Urban zur„Opfersituation in Tschechien ».
Er schilderte, dass nach dem Niedergang des kommunistischen Systems vor 20 Jahren die Sozialarbeit in Anlehnung an Westeuropa neu aufgebaut wurde. Deshalb ist sehr viel mit der Situation in anderen europäischen Staaten vergleichbar. So gibt es seit ca. 10 Jahren einen Probations- (Bewährungshilfe) und Mediationsdienst sowie einen Weißen Ring der Sicherheit. Er ist vergleichbar mit den Opferhilfeeinrichtungen in den anderen europäischen Staaten.
Außerdem gibt es die Caritas, die sich vor allem mit dem Problem der häuslichen Gewalt befasst. Es ist dafür gesorgt, dass Opfer – unter Einbeziehung der Polizei – immer an die richtige Hilfestelle gewiesen werden.
Er wies daraufhin, dass diese Veränderungen für Westeuropäer selbstverständlich schein, für die Tschechische Republik aber immer große Schritte bedeuten.

Tina Neubauer trug engagiert zur „Zeugen- und Prozessbegleitung – eine Form der Opferhilfe in Deutschland » vor.
Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland gibt es keine einheitliche Opferhilfe. Sie bezieht sich in ihrem Vortrag vor allem auf die Situation in Baden-Württemberg. Die Opferhilfe in Deutschland wird weitestgehend getragen vom Weißen Ring und von Frauenfachberatungsstellen/ Frauennotrufe und weiteren Fachberatungsstellen für spezifische Opfergruppen/ Kinderschutzzentren sowie von Selbsthilfegruppen und Arbeitskreisen der Opferhilfen (AdO). Sie wies auf entsprechende Literatur hin.
Ein weiterer Baustein der Opferhilfe ist die interdisziplinäre Kooperation durch eine Reihe von Gremien / Runden Tischen zu speziellen Themen, wie zum Beispiel das der häuslichen oder sexuellen Gewalt. Der polizeiliche und juristische Opferschutz hat speziell ausgebildete Beamte und Dezernate. Außerdem gibt es Landesstiftungen für Opferschutz sowie Anwälte, die sich speziell als Opferanwälte verstehen und vor allem die Nebenklageverfahren führen.
Die Referentin weist auf das Beispiel NERO, dem Netzwerk engagierter Rechtsanwälte für Opferschutz in Baden- Württemberg hin. Anschließend geht sie auf die Zeugen- und Prozessbegleitung durch Sozialarbeiter vor allem in Strafverfahren ein. Diese hat zum Ziel, eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden. Diese Begleitung ist bislang sehr vielfältig und nicht einheitlich organisiert. Zunehmend gibt es sozialpädagogisch ausgebildete Begleiter in Deutschland.
Die Aufgabe der Zeugen- und Prozessbegleitung ist es, die Balance zwischen Justiz und Opfer zu halten. Deshalb ist die absolute Neutralität wesentliche Voraussetzung. Eine der Hauptaufgaben ist die Vorbereitung auf den Prozess in verständlicher Form. Wesentliche weitere Aufgabe ist die Begleitung im konkreten Prozess sowie die Prozessnachbereitung.
Auch ging sie auf Knackpunkte und praktische Sorgen der Zeugen ein. Dies sind zum Beispiel die Nennung der Zeugenadresse in der Akte sowie unhaltbare Versprechungen durch die Strafverfolgungsorgane. Abschließend ging sie auf die Rechtsgrundlagen für die Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung (§§ 406h, 48, 406f), auf spezielle Literatur für den Opferschutz und auf die Finanzierung ein.
In der anschließenden Diskussion wurde die Ergänzung ihrer Arbeit durch Ehrenamtliche thematisiert. Es stellte sich heraus, dass die Ehrenamtlichen vor allem aus zeitlichen Gründen notwendig für eine erfolgreiche Zeugen- und Prozessbegleitung sind. Sie werden vorher umfangreich ausgebildet.

Nach einem hervorragenden Mittagessen lag es an Susanne Steinhauser, uns mit ihrem Vortrag über die Opferregelungen in der Schweiz über das „Suppenkoma » hinwegzuhelfen.
Zunächst ging sie auf die Geschichte des schweizerischen Opferhilfegesetzes ein. Auch in der Schweiz fand sich der Täter im Focus der Öffentlichkeit und nicht das Opfer. Das Opfer war einzig und allein im Strafprozess als Zeuge von Bedeutung, um mehr ging es nicht. Dem hat sich die Öffentlichkeit entgegengestellt. So kam es zum weitreichenden Opferhilfegesetz, das Hilfestellung und Entschädigung durch den Staat für das Opfer – vor allem bei Gewalt- und Sexualdelikten – vorsieht.
Dieses Gesetz wurde durch das schweizerische Volk angenommen und die Opferhilfe in die Bundesverfassung aufgenommen. Diese staatliche Opferhilfe gilt in jedem Fall – unabhängig davon, ob der Täter feststeht oder nicht.
Sodann ging sie auf Aufbau (Beratung, Schutz, Entschädigung) und Organisation des Gesetzes ein. In den Kantonen sind 63 staatliche Opferhilfestellen vorhanden. Sie leisten unentgeltlich umfassende beratende, psychosoziale und finanzielle Hilfe für Opfer. Bei Kindern sind zusätzliche Schutznormen vorhanden, dies betrifft speziell ausgebildete Beamte / Richter und die Videovernehmung.
Weitgehend sind die finanziellen Entschädigungsregelungen für Opfer und Angehörige von Opfern. Die Opferhilfe gilt subsidiär. Sie greift, sofern es keine anderen Leistungsträger für Schadenersatz gibt. Auch geht sie auf die Schweigepflicht der Opferhilfestellen und die – begrenzte – Mitwirkungspflicht der Opfer ein. Zum Beginn 1993 haben sich 2000 über 11000 im Jahr 1998 bis auf fast 30000 Beratungsfälle im Jahr 2009 Opferfälle bei 7,8 Mill. Einwohnern ergeben. Die Anzahl der Beratungsfälle steigt im Gegensatz zur polizeilichen Kriminalstatistik tendenziell weiter an. Dies geht vermutlich auf Opfer aus dem Dunkelfeld zurück.
Schließlich geht sie noch auf die Verteilung der Opfer nach Geschlecht sowie auf die politische Instrumentalisierung der Opfer für die Strafzumessung ein.
Aus praktischer Sicht einer Strafverfolgerin beschreibt sie die Vor- und Nachteile der Opferhilfe. Die Zusammenarbeit mit der Opferhilfe ist professionell. Allerdings wird der staatliche Schutz von Opfern bei häuslicher Gewalt häufig missbraucht, um Opferinteressen zu verfolgen.
Sie wirft kritisch die Frage auf, ob in diesen Fällen sämtliche Möglichkeiten des Opferhilfegesetzes (aus)genutzt werden sollten. Sie beklagt eine zunehmende, durchgehende Anspruchshaltung in der Bevölkerung. Dies führt zu einem Missbrauch und damit zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Gemeinschaft. Sie plädiert für ein Gleichgewicht zwischen Täter- und Opferrechten.

Der letzte Länderbeitrag galt Frankreich. Raymond Kohler arbeitet unmittelbar mit Tätern und Opfern als Leiter mehrerer Wohnheime in Mulhouse. Bereits vor 25 Jahren hat er einen Opferverein gegründet.
Für ihn geht es zunächst darum, das Opfer zu definieren. Dazu sind der Jurist, der Psychologe und der Sozialarbeiter erforderlich. Ihr Urteil führt im Ergebnis dazu, ob es sich um ein Opfer im Sinne des Gesetzes handelt. Dabei bezieht er – sehr weitgehend – auch Opfer von Flugzeug- und Naturkatastrophen sowie betroffene Migranten aus Unruheregionen mit ein. Ihnen ist hier im Rahmen der Asylregelungen zu helfen.
Er stellt fest, dass das „Opfersein » wesentlich komplizierter ist, als lediglich anhand des Strafgesetzbuches abzulesen. Sodann geht er auf die politische Opferdefinition nach internationalem Recht und auf die politische Entwicklung des Opferthemas von 1980 bis zur jetzigen Zeit in Frankreich ein. Sie hat eine ähnliche Entwicklung wie in anderen Staaten genommen. Die Opferbetreuung findet heute umfassend statt.
Anhand von Großschadensfälle schildert er die möglichen Maßnahmen. Im Mittelpunkt muss immer das Leid der Menschen stehen. Dies muss die Opferhilfe aufnehmen. Sie ist in Frankreich sowohl national wie auch regional/ lokal organisiert.

In der Diskussion wurde der breite Ansatz der Opferhilfe hinterfragt. Für den Referenten steht das Trauma und der Schmerz im Mittelpunkt, weniger die Ursache.

In einer Schlussrunde wurde das Seminar als interessant, die Beiträge mit hohem Niveau und die verschiedenen Perspektiven positiv beschrieben. Es wurde der Vorschlag gemacht, auch in Kleingruppen zu arbeiten.
Deutlich wurden auch die Unterschiede in den Länderstandards zur Opferhilfe. Vermisst wurde die kritische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Systemen und auch studentisches Publikum. Der „Blick über den Zaun » und die familiäre Atmosphäre des Seminars wurde dagegen gelobt und waren wie immer ein Gewinn.