2000 – Frauenvollzug

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Frauenvollzug - Frauen im Vollzug im europäischen Vergleich

Alle Vorträge dieser Tagung sind in einer Tagungsdokumentation erschienen, welche über das Europäische Forum für Kriminalprävention zum Unkostenbeitrag von € 10.- inkl. Versand (ISBN 3-933837-16-2) bezogen werden kann.

Vom 17. bis zum 19. November 2000 hat das „Europäische Forum für angewandte Kriminalpolitik e.V.“ in Kooperation mit der Katholischen Akademie Trier eine Tagung zum Thema „Frauenvollzug – Frauen im Vollzug im europäischen Vergleich“ angeboten. 56 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 7 Ländern haben sich zusammengefunden. 

Am 17. November
nachmittags sind wir gemeinsam nach Schrassig (Luxemburg) gefahren. Dort haben wir die einzige geschlossene JVA „besucht“. Es wurde uns ermöglicht, uns mit den inhaftierten Frauen, dem Fachpersonal und dem allgemeines Vollzugsdienst auszutauschen. Anschließend fand in der Kirche, die gleichzeitig die Mehrzweckhalle ist, eine lebhafte Diskussion unter der Leitung des Stellvertreters der Anstaltsleitung statt. Die ersten Kontakte unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern konnten informell geknüpft werden.

Der 18. November
wurde zwei Referaten und 4 Arbeitsgruppen gewidmet. Das Programm erstreckte sich vom Ehrenamt (Belgien) über die Arbeit von Frauen im Männervollzug (Deutschland), spezielle Angebote für inhaftierte Frauen (Deutschland und Frankreich) bis zu den Aufgaben einer Seelsorgerin in einer Frauenanstalt (Belgien). Gemeinsam wurde festgestellt, dass inhaftierte Frauen überall benachteiligt sind, da sie im Durchschnitt nicht mehr als 5% der Inhaftierten ausmachen. Häufig sind sie allein erziehend und erleben die Trennung von den Kindern besonders schmerzhaft.

Frauen, die im Männervollzug arbeiten, haben überall mit Vorurteilen (Frauen sind zu schwach, sie können sich nicht durchsetzen…) zu kämpfen. Dennoch beschloss die Arbeitsgruppe, „munter den Kampf weiter zu führen“!
Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Länder wirken sich auf die Arbeitsmöglichkeiten und auf die Atmosphäre in den Anstalten aus, so zum Beispiel:
die unterschiedlichen Gesetzgebungen: in Frankreich geborene Kinder haben automatisch die französische Staatsangehörigkeit; ihre Mütter, die sich illegal aufhalten, haben dadurch einen Anspruch auf Hilfsangebote bis hin zu einer Aufenthaltsgenehmigung, was in Deutschland undenkbar istdie unterschiedlichen Ausbildungen : in Deutschland werden die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die in der Justiz arbeiten, nicht von der Justiz ausgebildet, wie es der Fall in Frankreich ist; in Belgien können auch nicht Theologinnen von der Diözese als Seelsorgerinnen angestellt werdendie unterschiedlichen Spielräume : Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können in Frankreich die Familienangehörigen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Richterin bzw. des zuständigen Richters anrufen; die Mitarbeit von freien Trägern in den JVA’s ist in Belgien und Frankreich sehr begrenzt Der rege bisweilen heisse Austausch (wie kann Hygiene bzw. Körperpflege zum Thema gemacht werden- wie in Frankreich zum Beispiel -, wenn die Hafträume in einem desolaten Zustand sind?) wurde von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und Mitwirkenden als eine große Bereicherung erlebt. Wie wichtig es ist, die jeweiligen Rahmenbedingungen darzustellen, wurde durch die Diskussionen besonders klar. Der internationale interdisziplinäre Austausch trägt dazu bei, nicht nur die eigenen Grenzen sondern auch die eigenen Möglichkeiten und Chancen neu zu entdecken. Ein Blick über die Grenzen lohnt sich immer.

Anne-Marie Klopp, den 16. Februar 2001