2022 – Die Strafjustiz und Menschen mit psychischen Auffälligkeiten: zwischen Strafe und Behandlung

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jährliche Europäische Fachtagung - 12. - 14. Mai 2022

Trogen / Saxerriet, Schweiz

Donnerstag, 12.05.2022
Mit rund 30 Anmeldungen blickten wir vor Beginn unserer Tagung sehr zuversichtlich auf die bevorstehenden spannenden Tage im Kinderdorf Pestalozzi und der Strafanstalt Saxerriet. Da sich mehrere Teilnehmer kurzfristig, meist wegen Erkrankung, abmelden mussten, starteten wir dennoch mit viel Vorfreude am Donnerstagabend. Die Tagung griff ein sehr aktuelles Thema im Bereich der Kriminalpolitik auf. Die Teilnehmer:innen stammten aus Belgien, Frankreich, Luxembourg, Deutschland und der Schweiz. Am ersten Abend wurden die Teil­nehmer/innen herzlich vom Vorsitzenden Wolfgang Krell begrüßt und in der anschließenden Vorstellungsrunde machten sich alle gegenseitig mit den Anwesenden vertraut.

Freitag, 13.05.2022
Der zweite Tag der Veranstaltung fand in der Strafanstalt Saxerriet statt. Daher sammelten sich alle Teilnehmenden für den frühen Bustransfer ins nahe gelegene Rheintal. Da einige Höhenmeter zu überwinden waren, blieb nichts anderes übrig, als eine kurvenreiche Strecke zu absolvieren.
Begrüßung
Angekommen in der Strafanstalt Saxerriet (Salez, CH) begrüßte die Direktorin Barbara Looser-Kägi die Teilnehmenden. Sie führte kurz in die Geschichte und die wichtigsten Eckpunkte der Strafanstalt ein.

Präambel – Personal und Angehörige konfrontiert mit „psychischen Auffälligkeiten“
Barbara Looser-Kägi zeigte auf, an welchen Stellen sich „psychische Auffälligkeiten“ im Alltag und im Tagesgeschäft einer Strafanstalt zeigen. So blieb als Feststellung zum Beginn der Fachtagung, dass es sich um ein sehr herausforderndes Thema handelt, mit dem sich die Gruppe in den folgenden zwei Tagen intensiv beschäftigen wollte.

Die Direktorin schloss nahtlos in die Erläuterungen über die Strafanstalt Saxerriet mit ihren verschiedenen Besonderheiten an. Sie beleuchtete die wichtigsten Eckpunkte des Betriebes und nannte einige Kennzahlen (z.B. die Haftplätze mit einer Maximalbelegung von 135).

Es folgte die ausführliche Besichtigung der Strafanstalt Saxerriet in zwei Gruppen, die einen direkten Einblick in die Aufgaben und die Abläufe bot. Deutlich wurde der hohen Stellenwert der Werkbetriebe und der Stellenwert der Beschäftigung im Tages- und Wochenverlauf dieser Anstalt.

Gérard Benoist – Frankreich
Gérard Benoist war neben anderen Tätigkeitsgebieten, insbesondere Psychologe in der JVA Fleury-Mérogis bei Paris. Er machte zu Beginn seines Vortrages auf die Zahl der ehrenamtlichen Besucher:innen gegenüber der Zahl der Inhaftierten aufmerksam und zeigte auf, dass sich dieses Verhältnis in den letzten Jahrzehnten deutlich verschlechtert habe.

Seine Idee ist es – insbesondere auch in Beug auf sich verändernde Gefängnispopulation – mehr Menschen mit Migrationshintergrund für ein Engagement im Strafvollzug zu gewinnen und auch die Möglichkeiten des Besuchs auf abends und Wochenende auszuweiten. Dies würde es ermöglichen, dass auch Berufstätige die Gelegenheit bekommen, Besuche im Gefängnis zu machen. Dies bietet die Chance, dass inhaftierte Personen ein Gegenüber haben, mit dem die für sie in Ihrer Lebensphase typischen Themen besprochen werden können.

Mit einem Zitat von Hegel zeigte er auf, dass der Täter mit der Strafe auch für „würdig“ empfunden wird und auch in seiner Verantwortlichkeit gesehen wird. Mit der Strafe wird immer ein „Übel“ zu gefügt. Auch in der sehr philosophischen Diskussion über die Strafzwecke werde ‚die Strafe‘ immer als solche diskutiert. Dabei gäbe es kaum Unterschiede zwischen einem Fernsehverbot und einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Dr. Anna Gerig – Schweiz
Anna Gerig ist viele Jahre verantwortlich für das Kantonale Kompetenzzentrum Forensik der Psychiatrie St. Gallen Nord und ist in dieser Fuktion auch zuständig für die Anstaltspsychiaterin, die in der Strafanstalt Saxerriet tätig ist.

Ihre Arbeit – insbesondere auch als Gutachterin im Rahmen des Strafverfahrens, aber auch ihre langjährige Mitarbeit in der Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen – ist über die kantonsgrenzen hinweg in der Deutsch-Schweiz bekannt und beachtet.

Frau Dr. Gerig stellte als Fachfrau das Phänomen „psychische Auffälligkeit“ in den Kontext der Strafjustiz vor. Dabei gelang es ihr ein klares Bild davon zu zeichnen, welche Teile davon die Grundlage in einer psychiatrisch-medizinischen Einschätzung begründet sind. Außerdem ging sie gekonnt darauf ein, welche Bereiche der Problemstellung eine juristische Thematik darstellen. Auf den ersten Blick scheinen diese Grenzen fließend zu sein. Gerade deshalb brauche es für beide Fachdisziplinen definierte Zuständigkeiten. Gleichzeitig sei dabei eine funktionierende und enge Kooperation gefragt.
Frau Dr. Gerig stellte die Fragestellung der Veranstaltung sehr anschaulich dar. In Ihrer Präsentation stellte sie die „psychische Auffälligkeiten“ auch optisch zwischen die beiden Begriffe „Strafe“ und „Behandlung“. Aus ihrem reichen Erfahrungsschatz konnte sie äußerst anschauliche Beispiele für verschiedene psychiatrische Krankheitsbilder und deren Einfluss auf die Arbeit mit den davon betroffenen Personen im Vollzugsalltag benennen.

Trotz der Fülle konnten die Teilnehmenden unserer Veranstaltung sehr viel für ihre praktische Tätigkeit aus dem Vortrag für sich mitnehmen.

Samstag, 14.05.2022
Berthold Ritscher eröffnet den dritten Tag der Konferenz. Er gab einen kurzen Überblick über das Programm des zweiten Tages, bei dem es in der Reihenfolge der Vorträge eine Änderung gab. Leider musste auch der Referent aus Belgien, Xavier Lambrecht, aus gesundheitlichen Gründen absagen.

Barbara Looser – Berthold Ritscher – Schweiz
Die Direktorin der Strafanstalt Saxerriet, Barbara Looser und der Teamleiter des dortigen Sozialdienstes, Berthold Ritscher, führten in die praktische Arbeit ihrer Strafanstalt ein. Anhand der Empfehlungen aus einem gerade veröffentlichen Handbuch wurden die Theorie und die Praxis einander gegenübergestallt.

Zu Beginn erläuterte die Direktorin, dass es vor Publikation eine lange Diskussion darüber gegeben habe, ob das genannte Handbuch nicht als „Richtlinie“ gelten sollte. Dies hätte geheißen, dass die Schlussfolgerungen des Handbuches verbindlich gewesen wären. Als Handbuch gilt der Inhalt als Empfehlung für die Praxis.
Das Handbuch ist unter Anderem so gegliedert, dass Aufgaben konkret zugeordnet werden, was durch die Referenten für den Alltag in ihrem Haus erläutert wurde. Dazwischen berichtete Barbara Looser-Kägi von ihren Erfahrungen in der schweizweiten Praxis.

Psychologische und psychiatrische Behandlungen erfolgen ausschließlich durch Fachpersonal. Der Gesundheitsdienst nimmt in der Strafanstalt Saxerriet an den wöchentlichen, internen Vernetzungssitzungen teil – es wird das „Arztgeheimnis“ gewahrt, aber doch persönliche Einschätzungen geteilt, so dass alle Seiten die aktuelle Situation der Inhaftierten einschätzen können.
Dem Sozialdienst fällt die Aufgabe zu, die Fachsprache der verschiedenen Fachdisziplinen den beteiligten Stellen verständlich zu machen. Beispielsweise werden Berichte und gesetzte Aufträge aus Fachgremien (z.B. aus dem Bereich der Risikoeinschätzung) so übertragen, dass es z.B. den Werkmeisterinnen und Werkmeistern an den Arbeitsplätzen nützlich ist. Deren Beobachtungen werden umgekehrt für die Behandlung genutzt.

Die Abklärung und Beurteilung psychiatrischer Diagnosen findet durch externe Fachpersonen statt. Bei Hinweisen auf Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit wird dies bereits vor der Zuweisung in eine Vollzugseinrichtung bei der Wahl des Vollzugsregimes (besonders in Krisensituationen) berücksichtig.
Innerhalb der Institution kann dies beispielsweise für die Wahl des Arbeitseinsatzes eine Rolle spielen. Die Arbeitsplätze sind in vielen Institutionen des Freiheitsentzugs in der Schweiz differenziert: das können einfache Industrietätigkeiten sein in der Arbeit oder auch (Kreativ-)Programme zur individuellen Förderung sein. Dabei wird auf die Personen eingegangen. Bei psychischen kranken Insassen werden dann auch präventive Maßnahmen getroffen.
Grundsätzlich gilt für alle Inhaftierten im offenen Normalvollzug eine Arbeitspflicht, egal in welcher persönlichen Situation bzw. gesundheitlichen Zustand sie sich befinden.

Die Eintrittsuntersuchung findet – wie es vorgesehen ist – innerhalb von 24 Stunden statt, gerade am Wochenende werden Aufnahmen auch verschoben, um dies einzuhalten.
Der Gesundheitsdienst ist niedrigschwellig – mit einer offenen Sprechstunde in der Woche. Die Bitte um einen Termin ist jederzeit möglich.

Zur Sicherstellung einer idealen Versorgung sollen seitens Justizvollzugs Vereinbarungen mit forensischen-psychiatrischen Kliniken soll getroffen werden. Im Bedarfsfall soll für eine Krisenintervention vorübergehend in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden können.
In der Realität gibt es eine Aufnahmepflicht für psychiatrische Kliniken für Notfälle – Ausnahmen sind hier lediglich Flucht- und Rückfallgefahr. Obwohl diese Einschätzung in die Zuständigkeit des Justizvollzuges (hier den Vollzugsinstitutionen) fällt, wird aber von den Kliniken «festgestellt» – das bedeutet, dass die Kliniken immer wieder Insassen mit diesem Argument abweisen.
Ideal wäre eine Vereinbarung mit Kliniken, um eine bestimmte Bettenkapazität mit entsprechendem Sicherheitsstandard bereit zu halten. Bedingt dadurch, dass es nicht genügend adäquate Plätze in den Kliniken gibt, ist es jedoch schwierig in Krisensituationen einen Platz zu bekommen und es kann dann zu zeitlichen Verzögerungen bei der fachlichen Behandlung führen.

Für somatische Erkrankungen und medizinische Notfälle gibt es in der Schweiz ein Vollzugskrankenhaus in Bern – in bestimmten Fällen würde dorthin verlegt. Eine Alternative ist das normale Krankenhaus vor Ort. Hier kann von der Polizei überwacht werden.
Alle Transporte von Gefangenen ist in der Schweiz Polizeiaufgabe, die Wachbeamten im Strafvollzug tragen keine Waffen.

Bei psychischen Akutsituationen sollten eigentlich standardisierte Verfahren eingeführt sein, um Meldungen von Vorfällen zu sichern – z.B. mit einem Meldeformular. Ein solches Standard-Verfahren gibt es noch nicht in der Anstalt – das Personal ist aber ständig im Austausch untereinander. Damit gibt es eigentlich keine Dunkelziffer von solchen Fällen, die nicht offiziell werden. Insbesondere die Werkmeister haben hier eine wichtige Rolle, sie sind 8 Stunden am Tag in Kontakt mit den Insassen.
Wenn ein Verdacht besteht auf eine psychiatrische Beeinträchtigung, erfolgt eine Vermittlung an die Anstaltspsychiaterin – die Meldungen können über mehrere Wege erfolgen – Zugang zum Gesundheitsdienst ist innerhalb eines Tages sichergestellt.

Es hilft in den meisten Fällen, wenn das Problem benannt und transparent ist. Damit haben es verschiedene Stellen im Blick und dies bringt Ruhe im Alltag. Wenn der Umgang mit dem Insassen geklärt ist, ist es auch für den Insassen gut.
Die Forderung des Handbuchs, dass alle Mitarbeitenden in Suizidprävention geschult sind, kann über die Ausbildungsstruktur für das Strafvollzugspersonal (SKJV) gewährleistet werden. Suizidprävention betrifft alle Mitarbeiter/innen.

Bei akutem Risiko soll der Insasse angesprochen werden, gefährliche Gegenstände entfernt und die Betroffenen beaufsichtigt werden – es gibt Sicherheitszellen mit Videoüberwachung. In der ersten Stufe ist es prinzipiell ein normales Zimmer, eine weitere Form ist ein Zimmer mit einem fest verankerten Bett und ohne Möbel, eine dritte Variante ist ein Raum mit gemauertem Bett. In akuten Fällen ist auch das Verfahren und die Zuständigkeiten durch ein vorgegebenes Sicherheitsdispositiv geklärt.
Insgesamt ist das soziale Klima in der Anstalt ein beachteter Wert, der die Suizidprävention unterstützt. Wenn jemand akut gefährdet eingeschätzt wird, wird auch direkt in die psychiatrische Klinik überwiesen.

In der Schweiz ist es für die Unterbringung in Sicherheitszellen vorgegeben, dass diese Form der Unterbringung per Verfügung angeordnet werden muss. Dies ist täglich zu überprüfen. So kann jemand so lange untergebracht werden, solange das Risiko fortbesteht. Es gibt also keine zeitliche Begrenzung dafür.
In Deutschland ist es zeitlich beschränkt und richterlich zu überprüfen – bei suizidalen Insassen ist auch vorgeschrieben, dass unregelmäßig und in kurzen Abständen vom Personal kontrolliert wird. Hierbei entsteht ein Zielkonflikt bezüglich Beachtung der Antifolterregelung betr. «Störung des Schlafes».
Im geschlossenen Vollzug in der Schweiz ist das Thema der Kontrolle in Akut-Situationen ebenfalls anders gestaltet. Der offene Vollzug bildet hier erneut ein besonderes Umfeld.

Eine «Einschätzung der ersten Stunde» (im Erstkontakt mit dem Insassen am Eintrittstag) wird vom Sozialdienst als sehr sinnvoll angesehen. Aufgrund der zeitlichen Abläufe ist dies aber nicht immer möglich. Z.T. wird diese Aufgabe auch vom Gesundheitsdienst übernommen. Es kommen dadurch auch Hinweise aus professioneller Sicht, wenn ein neuer Insasse möglichst schnell genauer angeschaut werden soll.

Václav Jiricka – Tschechische Republik
Seit 2008 ist der Referent für die psychologischen Dienste in den JVAs des Landes in der Strafvollzugsverwaltung zuständig.
Es gibt 150 Psychologen, 55 Therapeuten und rund 18.000 Inhaftierte. Die Haftquote per 100.000 Einwohnern ist ca. 180. Es gibt rund 12.000 Mitarbeiter in den insgesamt 35 Anstalten des Landes.

Zu Beginn seines Vortrags zeigt Václav Jiricka ein Bild einer Schlägerei auf der Straße. Seine Ausgangsfrage lautet: für bin ich als Psychologe da?
Für alle Beteiligten da zu sein geht kaum. Ist es daher nur für die psychisch Auffälligen? Früher waren die Psychologen in den Anstalten dazu da, dass die Inhaftierten sich dort besser fühlen. Nun geht es auch darum, dass sich die Gesellschaft «sicherer» fühlen könne.

Die Frage ist also: Sollten wir nicht für die Nicht-Geschädigten, die jungen Erwachsenen, da sein, um eine schlimmere Entwicklung zu verhindern? Folglich gibt es unterschiedliche Dinge in der Tschechischen Republik (CR), die Jugendliche vor einer Inhaftierung erhalten. Dies führt dazu, dass es in der CR ist schwer, als Jugendlicher ins Gefängnis zu kommen. Erst nach mehrmaligen schweren Straftaten kommen jugendliche Täter in den Strafvollzug – dann ist jedoch klar, dass dies Menschen mit hohen Risiken und Gefahrenpotential sind. Sollten sich die Psycholog:innen folglich eher um Menschen kümmern, die Geschädigte sind?

Der Referent berichtet von teilweise sehr alten Anstalten. Baulich bestehen sind keine guten Rahmenbedingungen für eine psychologische Betreuung. In den Städten gibt es alte Gebäude in einem schönen alten Baustil (ein Beispiel dafür ist Liberec).
Daneben gibt es auch Gefängnisse, die in den 1970er und 1980er Jahren erbaut wurden. Diese sind eher im Stil der Industrie, sehr rational und strukturiert gebaut. Dort gibt in der CR bereits aus dieser Zeit, Möglichkeiten für Insassen zur Gruppentherapie und zu Therapie im Einzelsetting. Neue Anstalten seien eher umgestaltete Gebäude, die nicht als Gefängnis gebaut wurden.

In CR sind die Psycholog:innen Angestellte des Strafvollzugs (z.B. JVA Prag: 8 Psycholog:innen – zwei in U-Haft und 6 in Strafhaft – sie machten Diagnostik und Risk Assessment). Dieses Personal führt Krisenintervention, Therapie und mit besonderer Ausbildung auch Diagnostik durch. Sämtliches Personal im Strafvollzug durchläuft während der Bewerbung medizinische und psychologische Tests. Dies soll darüber Aufschluss geben, ob der/die Bewerber/in für die Betreuungsaufgabe geeignet ist. Im Rahmen der Einarbeitung muss auch ein Einführungskurs in der Akademie des Strafvollzugs CR absolviert werden. Die Dauer ist ähnlich mit der Schweiz rund 8 Wochen.

Zum Thema der Betreuung und Behandlung von Inhaftierten mit psychischen Auffälligkeiten: führt der Referent Folgendes aus:
In der CR sei in den vergangenen 30 Jahren viel von anderen Ländern gelernt worden: Deliktorientierte Therapie nach Urbaniok, Zürich und das Risk Assessment aus dem Vereinigten Königreich Großbritanien wurden Ende der 1990er eingeführt.
Wichtig sei es in der CR gewesen, ein System zu entwickeln, in dem man den Inhaftierten tatsächlich persönlich kennenzulernen, um die Person besser einschätzen zu können. Es geht darum zu überprüfen, wie gefährlich die Person ist. Aufgrund der vielen kleinteiligen Items, die zu beachten sind, stellt sich die Frage, wo bleibt da der Mensch?

Der ursprüngliche Zugang war ein sehr klinischer Ansatz: eine Stunde Gespräche und Austausch, dann ein Bericht vom behandelnden Psychologen. Parallel dazu auch eine Berichterstattung von den betreuenden Sozialarbeitern und Pädagogen. Die Praxis zeigte, dass hier vor allem der erste Eindruck in den Berichte beschrieben wurde und weniger auf die Individuen eingegangen wurde – es sich also um eine weniger fundierte, subjektive Sicht handelte.

Die Überprüfung dieser Praxis ergab, dass es den Inhaftierten wenig gerecht wurde und nicht zu einer Auswahl passender Behandlungen ermöglichte. Fazit war, dass die Persönlichkeitsmerkmale wichtiger sind, um das «Risk of Harm» einzuschätzen. Auch wichtig erschien die Selbsteinschätzung des Betroffenen, das «Self Assessment». Aus diesen Merkmalen ergibt sich eine mathematische Zahl, z.B. 35,2 als Kennwert, aber was sagt dies über den Menschen aus? Die wichtigste Erkenntnis aus diesem Prozess in der CR war, dass es nicht um eine Zahl geht; vielmehr geht um eine «Erzählung» vom Betroffenen und um eine Empfehlung, welche Behandlung durchgeführt werden sollte.

Und nun? Welche Schlussfolgerungen ergaben sich?
Es könnte nun lange darüber diskutiert werden, um welche Störung, um welche Krankheit oder um welches Risiko es sich handelt.

Die Folgerungen waren jedoch andere: Arbeit und Anpassung im Tagesablauf
Es konnte festgestellt werden, dass die Menschen mit psychischen Auffälligkeiten, welche ein hohes Risiko und hohen Bedarf an Behandlung hatten, nach der Strafe keine verbesserte Ausgangslage besaßen. Dies trotz der generalistisch angelegten Behandlung.
Wurde diese Gruppe der von psychischer Auffälligkeit Betroffenen allerdings gezielt behandelt, hat sich eine deutliche Verbesserung ergeben.

Rahmenbedingungen in der CR:
Die Anstalten sind in der Regel sehr groß und beherbergen zwischen 500 und 1000 Inhaftierte. Es gibt Spezialabteilungen, aber es sind meist Abteilungen mit ca. 50 Plätzen, also nur für einen sehr kleinen Teil der Inhaftierten. In diese Vollzugsabteilungen werden Inhaftierte mit diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen eingewiesen. Die Therapiegruppen sind meist «offen», was bedeutet, dass stets neue Insassen hinzukommen oder weggehen.
Daneben gibt es Sonderabteilungen (Sozialtherapeutische Abteilungen), die besondere Bedingungen ermöglichen:

  • Die Teilnahme ist «freiwillig», d.h. Teilnehmer schreiben einen Motivationsbrief. Dessen Zweck ist es, die persönliche Einstellung der Anwärter zur Therapie zu prüfen und einschätzen zu können.
  • In diesen Sonderabteilungen besteht an 21 Std. pro Woche ein vorgegebenes Programm: Gesamttreffen, Gruppentherapie, Ausbildung, Arbeit und weitere therapeutische Angebote.
  • Ideal ist es, wenn der Inhaftierte ein Jahr in der Abteilung verweilt – Ziel ist es, dieses Jahr vor dem ersten geplanten Termin einer vorzeitigen Entlassung zu starten.

In älteren Anstalten sind die Räumlichkeiten nicht für diese Sonderabteilungen geeignet. Alle Angebote dienen dazu, die «Fähigkeit über sich selbst zu sprechen» und mehr über sich zu reflektieren, um sich und sein Verhalten steuern zu können, zu stärken. In den ersten 6 Monate erfolgt somit vorrangig ein Austausch über persönliche Entwicklungen und Erfahrungen.
Es gibt besondere Sonderabteilungen für Sexualstraftäter. Ebenso für Personen, die in Ihren kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt sind und für Drogenabhängige.

Kernstücke in der Arbeit in den Sonderabteilungen ist das sogenannte RNR-Prizio nach Andrews und Bonta. Im Mittelpunkt stehen das Risiko, die Bedürfnisse (Needs) und die Ansprechbarkeit (Responsivity).

Es bleibe festzuhalten, dass eine Veränderung Jahre dauert. Dies gelte für die Arbeit mit den Betroffenen, jedoch ebenso brauchte es lange, bis die Anstaltsleitungen Vertrauen in die Arbeit der Psycholog:innen bekamen, dass diese die Inhaftierten gut einschätzen können.
Trotz guter Erfolge gab es bislang keine Erweiterung dieser Haftplätze. Hierfür fehle es an Kapazitäten und Ressourcen. Insgesamt liege die Kapazität bei rund 1.000 Plätzen, bei einer Gesamt-Gefangenenpopulation von rund 18.000 Insassen. Statistisch könne die Leitung der Sonderabteilungen bereits gut belegt werden: die Rückfallquote für unbehandelte Gefangene liege bei 50% – für Gefangene die aus den Sonderabteilungen entlassen wurden liege sie bei 10%.

Schätzungen zufolge wird davon ausgegangen, dass ca. 60% aller Insassen eine Persönlichkeitsstörung haben. Dies trotz der Spezialität in  der CR, dass es in der Gefangenenpopulation einen hoher Anteil Insassen gibt, die wegen Unterhaltsschulden verurteilt wurde – was hier zu Haftstrafen führt.

Als weiteren Bereich der Interventionen gibt es in der CR Programme (meist kognitiv-behavioral), welche wenige Wochen bzw. Monate dauern und als Kurse angeboten werden.
Antiaggressionstrainings, Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder, Selbstkontrolle und Gewalt und spezifische Angebote für Jugendliche.
Zudem gibt es:

  • Neu ist ein Programm aus Norwegen – MOTIVATOR, das 10 Sitzungen dauert.
  • Programm für häusliche Gewalt: Film Angryman (Wütender Mann) von Anita Killi.
  • Ein Artikel von 2008 Hála und Vinzens beschrieb ein Projekt betreffend Wiedergutmachung. In der Folge wurde dieses Programm in der CR modern.
  • Restorative Justice: Gesprächsgruppen von Tätern mit Opfern (dies bezieht sich nicht auf die eigenen Opfer)
  • Building Bridges – Prison Fellowship International – läuft schon seit einigen Jahren
  • Seit einiger Zeit gibt es eine Broschüre über Suizidprävention mit Empfehlungen. In der Folge wird dieses Thema viel mehr in der Praxis beachtet.

Die Empfehlungen des Europarats zum Umgang mit psychisch Kranken im Justizsystem sind auch in der CR bekannt.

Themen die sich langsam den Weg in die Praxis bahnen sind:

  • Good-Lives-Model von Feelgood
  • Ressourcen stärken und nicht die Mängel feststellen (ein Ansatz, der in Australien und Neuseeland bereits angewendet wird.)
  • Training mit Evaluierung für Mitarbeiter von 6 CR-Anstalten mit 2 Wochen – Programmdauer von 1 Jahr

Xavier Lambrecht – Belgien
Xavier Lambrecht musste aus gesundheitlichen Gründen leider absagen. Anne-Marie Klopp fasst die wesentlichen Teile des Vortrages von Xavier Lambrecht zusammen und trägt sie vor.

Xavier Lambrecht ist Belgier, er ist Sozialarbeiter, hat Theologie und Philosophie studiert, wurde Priester und hat dann noch eine therapeutische Ausbildung gemacht. Er war lange Seelsorger in der Strafanstalt Lantin.

Belgien hat 11 Millionen Einwohner mit drei Regionen (französisch, flämisch, deutsch). Es gibt größere Differenzen, bis hin zu Spannungen, aufgrund der verschiedenen Systeme. Der flämische Teil hat einen großen Bezug zu den Niederlanden und der wallonische Teil orientiert sich an Frankreich. Die Wallonie war früher eine wohlhabende Region – mit Bergbau und Industrie – Flandern war die arme Region. Inzwischen hat sich dies inzwischen umgedreht, d.h. die Wallonie hat große finanzielle Schwierigkeiten und Flandern ist der «reiche» Teil geworden.

Der Strafvollzug ist föderal geregelt, d.h. es gibt ein nationales Gesetz. Es gibt 36 JVAs und insgesamt 11.000 Inhaftierte. Für die Gesundheit ist in Belgien der Strafvollzug zuständig. Es gibt spezielle Abteilungen in Bezug auf „Défense sociale“, die etwa dem deutschen Maßregelvollzug entsprechen. Es gibt in Belgien sehr lange Strafen, 10 Jahre Strafe ist relativ normal. Dazu gibt es auch eine „Haftverkürzung“ für gute Führung, von bis zu 3 Monate pro Jahr.

Etwa eine von 15 inhaftierten Personen wird als «psychisch krank» gezählt. Die Behandlung und die Strafe finden in den gleichen Anstalten statt. Die Gerichte folgen den Empfehlungen von Gutachter:innen im Verfahren zum Teil. Somit haben die Urteile Auswirkung auf die psychiatrischen Behandlungen – und Psychiater auf die Entscheidungen der Gerichte. Zusätzlich haben Opfer im Verfahren eine größere Rolle und können eine bestimmte Strafe stärker fordern.

In Belgien kann man sehr schnell Aufsichtsbeamter im Strafvollzug werden, es braucht dazu keine eigene Ausbildung. Sie sind nicht darauf vorbereitet, mit schwierigen Persönlichkeiten umzugehen. Außerdem werden sie kaum informiert über Erkrankungen von Gefangenen. Generell werden in Belgien im Strafvollzug viele Medikamente eingesetzt, nicht nur in Spezialabteilungen, sondern auch im normalen Vollzug. Die Einnahme wird nur wenig kontrolliert; dies führt zu vermehrtem Handel mit Medikamenten innerhalb der Anstalten.

Viele Betten in der Psychiatrie wurden abgebaut. So werden nicht ausreichende Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten. Personen mit psychischen Problemen landen daher verstärkt auf der Straße und weitere Probleme entstehen (z.B. Suchterkrankungen). Wenn diese dann inhaftiert werden, sind diese wiederum mögliche Opfer innerhalb der Gefängnisse.

Die Frage nach dem Risiko erhalte mehr Bedeutung, weil es nicht nur mehr um die Person des Straffälligen geht, sondern auch um die Interessen der Öffentlichkeit. Es gehe mehr um den Schutz der Bevölkerung und nicht darum, dass der Täter sich «wohl fühlt». Ziel sei die Veränderung und die Resozialisierung, damit keine Gefahr mehr bestehe.

Es bleibt auch in Belgien paradox, dass Menschen in Unfreiheit für die Freiheit vorbereitet werden sollen.

Einige Zahlen:

  • 14 % der Inhaftierten sind bei einem/einer Psychiater:in
  • Eine nicht näher genannte Zahl davon hat eine diagnostizierte Störung oder eine Suchtabhängigkeit.
  • 70 % dieser betroffenen werden nicht ausreichend behandelt.

Die Zahl von Suiziden im Strafvollzug in Belgien ist verhältnismäßig hoch.

Problematisch erscheine auch der Informationsweitergabe zwischen Aufsichtsdienst und Gesundheitsabteilung: in Frankreich ist es sehr streng geregelt, dass die Aufsichtsbeamten nicht erfahren, welche Medikamente die Inhaftierten erhalten. Das wird mit der medizinischen Schweigepflichtbegründet.

Jürgen Taege – Deutschland
Der Referent hat 33 Jahre in der Sozialtherapie in Gelsenkirchen gearbeitet, die eine der ersten Einrichtungen war, die es in Deutschland gab. Die Einrichtung ist im Jahr 2020 nach Bochum umgezogen, wo es jetzt 78 Plätze gibt.

Jürgen Taege geht auf die Geschichte der Sozialtherapie ein: Grundlage für Interventionen war der Zusammenhang von individueller Befindlichkeit und der Zustand der sozialen Verhältnisse. Es wurde geplant für Täter, die schuldfähig sind und behandeln werden können – in der Tradition von Von Liszt – ein Angebot zu schaffen.
Von H.E. Richter wurde die Sozialtherapie als «Quasi-Psychotherapie» benannt, heute wird sie als sozialarbeiterische Variante von Psychotherapie angesehen. Sie ist ein umfassendes Behandlungselement, das alle Facetten des Menschen in den Blick nimmt.

Sozialtherapie wurde von Seiten des Strafvollzugs lange nicht als Vollzug – sondern als Unterbringung angesehen. Die Wende kam v.a. dadurch, dass 2003 die Weisung kam, dass Sexualstraftäter immer in Sozialtherapie müssen.
Die Täterarbeit selbst kam eigentlich aus der Zeit der Frauenbewegung, wo mit Frauen und Kindern als Opfer gearbeitet wurde und dann Überlegungen entstanden, wie mit Tätern gearbeitet werden könnte, um Sexualstraftaten zu verhindern.

Das Kernelement ist die Wohngruppe, diese ist deliktspezifisch heterogen – von dort gehen die Täter:innen in die deliktspezifische Gruppen, in die Therapie, zur Arbeit. Im sozialen Bereich der Wohngruppe, wo sich alles trifft, dort findet die Erprobung dessen was wirklich erlernt und umgesetzt wurde, statt. Es geht dabei auch um das «Scheitern» im Zusammenhang mit Lockerungen sowie auch in der Behandlung.

Oft sind die Betroffenen angepasst, haben viele Experten bereits «durchgemacht» und können sich und das Erlernte gut darstellen – aber ob sie es auch persönlich umsetzen, ist die entscheidende Frage.
Therapie soll verändern, d.h. die Personen verändern sich und ihre Rolle in ihrem System. Ein wichtiger Schritt war es die Angehörigen mit einzubinden.

Insgesamt befinden sich zum Stichtag 31.03.2022 eine Gesamtzahl von 42.492 Inhaftierten in Deutschland im Strafvollzug (31.03.2009: 61.878 Inhaftierte). Diese sind in rund 200 Anstalten untergebracht. Davon gibt es 72 Sozialtherapie-Institutionen mit rund 2.380 Plätzen.

Der Referent plädiert ausdrücklich dafür, verschiedene Methoden anzuwenden – auch um die Betroffenen zu «irritieren» und Veränderungen anzustoßen. Eine Beschränkung auf eine Methode (Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie, usw.) ist zu einschichtig, auch zu durchsichtig für die Betroffenen, die therapiert werden.
Es gibt auch «Nebenwirkungen». Bei 3 – 15 % der Inhaftierten der Sozialtherapie kommt es durch die Therapie zu einer Symptomverstärkung. Es muss zudem anerkannt werden, dass der Behandler und das Behandlungssystem ein Teil des Problems sind. Wichtig ist, dass die Betroffenen in seiner Erwachsenenrolle gestärkt werden sollen – gerade deshalb Eigenständigkeit der Sozialtherapie – im Gegensatz zum Strafvollzug, wo vieles geboten wird und der Inhaftierte unselbständig wird.

Bildvergleich mit «in vitro» (Aufzucht im Glas), «ex vivo» (Aufzucht im Gewächshaus) und  «in vivo» (im offenen Garten – im richtigen Leben).
Entscheidend ist hier für alle drei Bereiche «das Klima» – «in vivo» ist es viel wechselhafter, stürmischer – im richtigen Leben gibt es viel mehr unterschiedliche Einflüsse (bestimmte Auflagen, Kontaktbeschränkungen, sein Leben selbständig gestalten, arbeiten, usw.)

Das Klima schaffen und zu halten – das ist die hohe Kunst der Arbeit im gesamten Team. Das Pflänzchen muss genau beobachtet werden, verträgt es sich mit anderen, was braucht es jetzt beim Umzug vom Glas ins Gewächshaus bzw. vom Gewächshaus in das richtige Leben. Die vom Referenten beschriebenen Beispiele aus seiner Praxis machen Mut, diesen schwierigen Weg zu gehen.

Tagungsabschluss – Fragen, Anregungen, Rückmeldungen
Berthold: Rückblick auf die vergangenen Tage mit erstem Abend im Pestalozzi-Dorf, mit der Besichtigung der offenen Anstalt Saxerriet. Ein Satz nach Fr. Gerig blieb ihm besonders in Erinnerung: «Auf das Dazwischen zwischen Behandlung und Strafe kommt es an.»

Nach drei intensiven Tagen, in denen ein Überblick und die unterschiedlichen Perspektiven der verschiedenen Länder Schweiz, Belgien, Tschechische Republik und Deutschland kann ein gelungenes Fazit gezogen werden.

Rückmeldungen von den Teilnehmer:innen

Pepe: Dankt für die Organisation – es ist mit dem Pestalozzi-Dorf ein sehr schöner Ort  gefunden und ausgewählt worden. Gute Eindrücke in der Anstalt, wo es auch wieder neue Anregungen gab – auch die neue Leiterin sei sehr eindrucksvoll.

Sandra: wunderschöner Ort – Saxerriet wieder interessant – alte und neue Gesichter wieder zu sehen war wieder eine Bereicherung.

Günter: Tolles Tagungskonzept: Einrichtung anschauen und verschiedene Vorträge aus den Ländern – es geht ja nicht nur um Übersetzung, sondern auch um Übertragung. Die Nutzung aktueller Technologie (Präsentations-Programm) ist für ein paar schriftliche Anhaltspunkte gut und reine Redebeiträge nicht mehr Zeitgemäß.

Dank an die Mitwirkenden und die Unterstützer
Die Teilnehmer:innen finden an den Tagungen des EFK immer wieder interessante Informationen aus erster Hand. Praktiker:innen vieler verschiedener europäischer Länder berichten über die aktuelle Situation zu einem bestimmten Thema. Es gibt immer etwas voneinander zu lernen. Wichtig ist uns als EFK, aufbauend auf der Fachlichkeit ein persönliche Austausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen aus den beteiligten Ländern Europas in den Gesprächen neben den Vorträgen.

Berthold Ritscher als neuer Vorsitzender dankte im Namen des Europäischen Forums für angewandte Kriminal­politik e.V. dem Vorstand für die Unterstützung bei der Vorbereitung der Tagung. Insbesondere würdigte er das herausragende Engagement von Anne-Marie Klopp für die Organisation der Tagung und die Übersetzung der Vorträge der Tagung.