Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs mit interkulturellen Spannungen
Donnerstag, 09.06.2016
Eigentlich wurde angenommen, dass die Teilnehmerzahlen für diese Tagung kein Problem wären, denn die Tagung greift ein sehr aktuelles Thema im Bereich der Kriminalpolitik auf. Leider nahmen nur knapp 20 Teilnehmer/innen aus Belgien, Frankreich, Luxembourg, Deutschland und der Schweiz an der Tagung teil.
Am ersten Abend wurden die Teilnehmer/innen herzlich vom Vorsitzenden Wolfgang Krell begrüßt und in der anschließenden Vorstellungsrunde machten sich alle gegenseitig mit den Anwesenden vertraut. Leider konnte der Imam der JVA Düsseldorf aufgrund einer schweren Erkrankung nicht an der Tagung teilnehmen.
Freitag, 10.06.2016
Wege aus der Radikalisierungsfalle
Der erste Referent der Tagung war Dirk Sauerborn: beruflich Polizist in Düsseldorf und als Kontaktbeamter zu muslimischen Institutionen tätig und im Ehrenamt Vorsitzender des Vereins „Wegweiser“, der junge Menschen davor bewahren will, in die Radikalisierungsfalle zu tappen.
Dirk Sauerborn führte aus, an welche Zeichen die Entwicklung hin zum extremistischen Salafismus bei jungen Menschen erkannt werden kann. Der Salafismus ist eine fundamentalistische Glaubensrichtung im Islam, die sich auf die ersten drei Generationen der Mohammed-Nachfolge beruft, aber nicht extremistisch im Sinne einer Ideologie. Wenn aber die Ziele mit Gewalt umgesetzt werden sollen, dann wird diese Glaubensrichtung zum Extremismus. In Deutschland gibt es ca. 8.000 Personen im Neo-Salafismus – man schätzt, dass ca. 20 % davon gewalttätig sind. Sie sind zu 75 % deutsche Staatsbürger, der Anteil der Frauen liegt bei ca. 10 – 15 %.
Dieser salafistische Extremismus ist nicht per se ein Problem von Zuwanderung und mangelnder Integration: es geht mehr um Brüche im Leben von jungen Menschen, die einen Halt und einen Sinn für ihr Leben suchen. Viele der Anhänger dieser extremen Salafisten sind in Deutschland geboren und sozialisiert. Die wichtigsten Anwerbemethoden ist die Kampagne „Lies!“, die kostenlos den Koran verteilt und Jugendliche durch Aufmerksamkeit und Zuwendung für ihre Gruppe wirbt. Gerade auch das Gemeinschaftsgefühl in diesen Gruppen und die klare Orientierung an bestimmten Normen zieht diese gefährdeten Jugendlichen an. Wichtig ist es die Resilienz dieser Jugendlichen zu stärken, Radikalisierungstendenzen entgegen zu wirken und ihnen Wege zu anderen Zielen aufzuzeigen – nicht weg vom Islam als Religion, sondern weg von der Radikalisierung.
In Nordrhein-Westfalen wurden inzwischen mehrere Beratungsstellen von Wegweiser e.V. aufgebaut, die Unterstützung anbieten für die gefährdeten Jugendlichen. Der Verein wurde 2014 gegründet und wird vom Landesinnenministerium unterstützt. Wichtig beim Wegweiser e.V. ist ein gutes Netzwerk mit einem Beirat und einem Bündnis mit vielen Akteuren innerhalb der Stadt Düsseldorf. In verschiedenen Initiativen werden weitere Netze geknüpft, zum Beispiel auch durch die Kontaktgruppe mit der JVA Düsseldorf. Es findet Beratungsarbeit statt und auch eine umfassende Aufklärungsarbeit an Schulen.
Ist uns der Fremde wirklich so fremd?
Didier Lionet ist Richter in Meaux in Nordfrankreich und hat am Gericht mit vielen Verfahren zum Ausländerrecht, zum Asylrecht und zu Fragen des Aufenthalts von Illegalen zu tun. Er berichtete über den Umgang der französischen Justiz mit illegaler Einwanderung.
Als Einstieg erläuterte die verschiedenen Wanderungsbewegungen in der Geschichte und die Herausforderungen, vor denen Europa in den nächsten Jahren steht, mit dem Blick auf die hohe Zahl von Menschen, die in Nachbarstaaten geflüchtet sind bzw. in Nordafrika darauf warten nach Europa weiter zu flüchten. Insgesamt werden der Zugang zu Wasser und zu Energieressourcen in der Zukunft weiterhin die weltpolitischen Entwicklungen prägen.
In seinen weiteren Ausführungen ging Didier Lionet insbesondere auf die Situationen der Personen, die sich illegal im Land aufhalten. Dabei gibt es zwei Gruppen: Einerseits sind es regulär eingereiste Ausländer, deren Visa abgelaufen ist – um in den europäischen Schengen-Raum einreisen zu können, brauchen Ausländer (von außerhalb der Europäischen Union) einen Pass mit Visa, das nur befristet gültig ist. Es gibt dabei Aufenthaltsfristen (für Studierende bzw. Berufstätige) mit verschiedenen Verlängerungen von bis zu 10 Jahren. Andererseits sind es illegal eingereiste Ausländer, die in der Regel keine Papiere haben. Sie kommen oft mit Schleppern ins Land. Dabei sind die tatsächlichen Umstände kaum mehr festzustellen, da die Betroffenen von Schleppern angehalten werden, fantasiereiche Berichte zu ihrer Einreise auswendig zu lernen oder Asyl zu beantragen.
Illegale werden bei eher seltenen, systematischen Personenkontrollen entdeckt – wobei Kontrollen gesetzlich nicht erlaubt sind, die auf offensichtlichem Augenschein beruhen, z.B. nur Passanten mit bestimmter Hautfarbe zu prüfen. Oft sind es aber Identitätskontrollen bei der Aufklärung einer Straftat. Wenn ein illegaler Aufenthalt festgestellt wird, dann wird vom zuständigen Regierungspräsidenten ein Bescheid über die Ausreiseverpflichtung ausgestellt, gegen den die Betroffenen bei der Flüchtlingsschutzbehörde und bei Nationalen Gerichtshof für Asylrecht Klage und Berufung einlegen können.
Der Regierungspräsident kann eine Abschiebeunterbringung von insgesamt bis zu 6 Tagen anordnen und mit Beschluss eines Richters kann diese zweimal auf maximal 40 Tage verlängert werden. Diese Anstalten sind eine geschlossene Unterbringung, aber keine Einrichtungen des Strafvollzuges. Das Personal wird von der Polizei gestellt, der Tagesablauf ist etwas freier als im Strafvollzug, z.B. kann zu jedem Zeitpunkt telefoniert werden bzw. die Betroffenen haben das Recht ein Mobiltelefon zu besitzen. In der Regel wird vermieden, Familien in diese Einrichtungen einzuweisen, da der Betreuungsaufwand dabei noch deutlich höher wäre.
Durch die gleichzeitige Zuständigkeit der Flüchtlingsschutzbehörde (OFPRA) und des Nationalen Gerichtshofs für Asylrecht (CNDA) sowie verschiedener Einspruchs- und Berufungsmöglichkeiten gibt es für die betroffenen Ausländer 8 verschiedene Rechtsmittel, die das Abschiebeverfahren entsprechend verzögern. Die Richter in diesen Instanzen sind aber nicht für das materielle Recht zuständig (die Inhalte der Klage), sondern nur für mögliche Formfehler bei der Anwendung der Gesetze über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht. Die Zunahme bei der rechtlich zuständigen Stellen erschwert die Arbeit und führt zu Verfahrensmängeln, die zu Aufhebungen führen und damit zur Entlassung der Verwahrten in Freiheit – die gesetzlichen Fristen zur Unterbringung können nicht über 46 Tage hinaus verlängert werden.
Es ist festzustellen, dass der illegale Ausländer weder ein „Monster“ noch ein „Engel“ ist – die wirkliche Gefahr wird darin gesehen, dass die illegale Einwanderung nach Frankreich derzeit nicht beherrschbar ist. Immer wieder muss man sich aber bewusst machen, ob der Fremde uns wirklich so fremd ist: was würden wir an seiner Stelle tun, wenn wir in derselben Lage wären?
Besichtigung der Caritas-Einrichtung „Le Trente“ in Strasbourg
Am Nachmittag besichtigten die Tagungsteilnehmer die Einrichtung „Le Trente“ der Caritas Elsaß. Es handelt sich um eine interessante Mischung einer Übergangseinrichtung des Strafvollzugs bei einem freien Träger.
Es handelt sich um eine Einrichtung des „Placement extérieur“, d.h. am Ende der Haftzeit kann die Endstrafe umgewandelt werden in einen Aufenthalt in einer solchen Übergangseinrichtung, die seit 2009 in dieser Form möglich sind. In Frankreich gibt es drei Formen der „Außenplazierung“: die elektronische Fußfessel, den offenen Vollzug und diese Übergangseinrichtungen wie Le Trente. Es ist keine Strafvollzugs-Einrichtung im eigentlichen Sinne, es gibt aber einen Vertrag mit der Gefängnisverwaltung – es arbeiten keine Justizangestellten in der Einrichtung. Die Bewohner befinden sich rechtlich gesehen noch im Strafvollzug. Es geht um die Begleitung und die Wiedereingliederung von Inhaftierten im Rahmen einer Strafvollzugsmaßnahme.
Z.Zt. sind in Le Trente vier Personen in der Einrichtung, im neuen Haus werden es dann 7 Plätze sein. Im Jahr 2015 durchliefen 10 Personen die Einrichtung, es gab 80 Bewerbungen, und 14 wurden als geeignet eingestuft.
Bei Verstoß gegen die Auflagen erfolgt die Rückführung in die JVA. Es besteht Anwesenheitspflicht von 18.00 abends – 8.00 Uhr morgens (außer bei Berufstätigkeit und begründeten Ausnahmen wie Behördengänge, Familienbesuch, usw.) Wer nicht um 18.00 Uhr da ist, gilt als flüchtig und wird der Polizei gemeldet.
Auswahlkriterium ist für Le Trente nicht die Länge der noch ausstehenden Haftzeit oder die Straftat – sondern der Wille zur Veränderung und zur Wiedereingliederung. Bei Bereitschaft zur Behandlung ist Sucht kein sofortiges Ausschlusskriterium – wenn auch die Kooperation mit den entsprechenden Fachberatungsstellen und Behandlungsstellen gesichert ist.
Das Personal besteht aus einem Sozialpädagogen ganztags, einer Psychologin stundenweise, einem Erzieher halbtags, der Nachtwache und 18 Freiwilligen.
Es handelt sich um eine kleine Wohngruppe, deshalb steht eine individuelle und ganz persönliche Begleitung im Vordergrund und ist aufgrund der Größe auch möglich. Von 22 Personen, die seit 2013 in der Wohngruppe gelebt haben, sind bisher nur 2 Personen rückfällig geworden.
Es wird individuell und ganzheitlich mit den Bewohnern gearbeitet. Le Trente ist kein Gefängnisersatz – es herrscht kein Kontrollklima, sondern ein Klima des Vertrauens
Der zweite Tag der Tagung endete mit der Mitgliederversammlung des Europäischen Forums für angewandte Kriminalpolitik e.V. Es fanden Neuwahlen statt und es wurden René Foltzer und Hans-Peter Johannsen als Vorstandsmitglieder verabschiedet. Hans-Peter Johannsen dankten die Mitglieder für seine Unterstützung und sein Engagement seit der Gründung des Vereins im Jahr 1998.
Samstag, 11.06.2016
Am dritten Tag präsentieren verschiedene Vertreter/innen aus verschiedenen Ländern Europas, die aus ihrer Perspektive zum Tagungsthema vortragen.
Belgien
Marcel Rainkin ist Doktor der Philosophie und aktuell Dozent an der „Universität für das dritte Lebensalter“ in Lüttich, reflektierte in seinem Vortrag über den Umgang mit Muslimen. Er ist Anthropologe und Islamwissenschaftler und hat während seiner Berufstätigkeit auch drei Jahre in Kairouan (Tunesien) gelehrt. In diesem Jahr ist der Islam das Schwerpunkt-Thema der Senioren-Universität und ihm begegnete im Laufe der dortigen Vorlesungen eine besondere Islamo-Phobie.
Die Angst vor dem „Anderen“ ist für die Existenz des Menschen ein entscheidendes Element, nicht allein vor dem „Fremden“, sondern vor dem der anders ist als ich selbst. Die „Anderen“ werden stigmatisiert mit einer Vielzahl von Vorurteilen, die ihnen nachgesagt werden, ohne sie persönlich zu kennen. Die Ängste steigern sich bis hin zu einer Angst vor einer „Eroberung durch den Islam“, einer Invasion der Muslime. Die Gefahr ist, dass das allein ein Element als das Wesentliche des Anderen gesehen und nicht mehr das Individuum erkannt wird. Der Schleier bei einer Frau ist dann z.B. das Zeichen für ihre Unterdrückung und sie wird als „Islamistin“ angesehen – ohne zu fragen, wie sie selbst das Schleiertragen für sich interpretiert. Ein Bart kann bei einem Muslim dann automatisch dazu führen, dass er als terroristischer Salafist angesehen wird. Man hat dann nicht mit wirklichen Menschen zu tun, sondern mit Bildern von einem Muslimen, die insbesondere auch von den Medien verstärkt werden.
Die Angst vor dem Islam als Religion zu schüren, ist immer auch eine Unterstützung für den extremen Islamismus, diese Menschen bilden eine Art von „nützlicher Idioten“, da Islamismus immer mit dem muslimischen Glauben gleichgesetzt wird in der öffentlichen Debatte in den Ländern Europas. Wichtig ist es zu verteidigen, was unsere Kultur ausmacht. Der Laizismus als Trennung von Staat und Kirche wird aktuell auch immer wieder missbraucht, um gegen den Islam als Religion vorzugehen.
Wichtig ist gegen diese Ängste vorzugehen: durch das Vermeiden einer verallge-meinernden Sprache („sie“, „ihnen“, „die Muslime“), aber auch durch objektive Informationen (Muslime machen in Europa ca. 4 % der Bevölkerung aus). Um die Einstellung im Nahen Osten gegenüber Europa und dem Westen besser zu verstehen, sollte immer auch ein Blick zurück in die Geschichte geworfen werden: die ehemalige Kolonialstaaten haben hier bei der Umwandlung z.B. des Ottomanischen Reiches, selber viele politisch fragliche Entscheidungen getroffen, die heute noch ihre Auswirkungen haben, wie z.B. die künstliche Bildung der einzelnen Länder wie Libanon und Syrien.
Wesentliche These des Vortrags war, ob sich die Jugendlichen, die Halt suchen, nicht zuerst sich radikalisiert haben und dann zum Islam kamen (oder evtl. auf andere extreme Gruppierungen wie Rechtsextreme), d.h. dass sie nicht der Islam radikalisiert hat.
Schweiz
Eliane Zimmermann arbeitet am Schweizerischen Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal, SAZ, in Fribourg und ist dort für Fortbildungsangebote zuständig.
In einer Tagung des SAZ haben sich die Anstaltsleiter der Schweiz mit der Frage Radikalisierung und des Jihadismus in den Gefängnissen des Landes auseinandergesetzt. Die Medien zeigten ein hohes Interesse an dieser Problematik. Es gibt Imame in den Justizvollzugsanstalten, aber es gibt keine einheitliche staatliche Ausbildung der Imame. Die Rolle der Imame wurde auf der Tagung der Gefängnisleiter heftig diskutiert: während die eine Position aufzeigte, dass Imame deeskalierend wirken, war die andere Position der Meinung, dass Imame in Gefängnissen nichts verloren haben, weil sie oft selbsternannt sind und für die Seelsorge von Muslimen Psychologen zuständig sein sollten. Einig war man sich, dass es eine staatliche Stelle braucht, die Imame rekrutiert und ausbildet, um sie dann im Strafvollzug einzusetzen zu können. Mehrheitlich ist man jedoch der Ansicht, dass sich das Modell mit den Imamen als Seelsorger, aber auch die Möglichkeit, im Gefängnis den Ramadan durchzuführen und muslimisches Essen bestellen zu können, bewährt hat. Die Mehrheit der Anstaltsleiter war sich darüber einig, dass ein Verbot von Imamen in den Gefängnissen beziehungsweise der muslimischen Glaubensausübung kontraproduktiv wäre und den Salafismus nur noch attraktiver machen würde.
Gleichzeitig sei es dringend notwendig, der IS-Propaganda dezidiert die ethischen Wertvorstellungen Europas und die Bedeutung der Freiheit gegenüberzustellen. Oft bestünde das Problem darin, diese Botschaften in eine Sprache oder in eine Form zu verpacken, die von jungen Menschen verstanden und angenommen werden kann.
Ein weiterer Punkt, der an der Tagung zur Sprache kam, war die Unsicherheit bezüglich des Informationsflusses. So bemängeln die Gefängnisse einerseits, dass sie von den Behörden nicht oder nicht genügend informiert werden, wenn ein Gefangener mit radikal-islamischem Hintergrund eingeliefert wird. Auf der andern Seite müssen die Gefängnisse wissen, wann sie wen informieren müssen, wenn sie Anzeichen von Radikalisierung feststellen. Es zeigt sich bei dieser Frage einmal mehr die Problematik des Schweizer Föderalismus: es gibt kein schweizweit einheitliches Vorgehen.
In Frankreich wird auf eine sehr strikte Trennung der einzelnen Inhaftierten-Gruppe gesetzt, in der Schweiz glaubt man nicht daran, dass dies der richtige Weg sein wird. Insgesamt waren sich die Anstaltsleiter einig, dass die Sensibilisierung des Strafvollzugs-Personals notwendig ist. Das SAZ hat dazu einen eigenen zweitägigen Fortbildungskurs (Jihadismus – Erkennen, Verstehen, Handeln) entwickelt, der gut belegt war. Es wurde auch eine Kurzinformation entwickelt, so dass erste Schritte von Betroffenen hin zu Radikalisierung erkannt werden können.
Tschechische Republik
Die Mitarbeiterin und Gründerin des Vereins META, Zuzana Vodnanska aus Prag, gab in ihrem Vortrag zuerst einen Überblick über die aktuelle Zahl der Ausländer in ihrem Land. Ende 2015 gab es in der Tschechischen Republik 465.000 Ausländer, was einen Anteil von 4,5 % der Bevölkerung ausmacht. Die größte Gruppe der Ausländer sind 105.000 Menschen aus der Ukraine, 101.000 Slowaken und 57 000 Vietnamesen sowie 34. 000 Russen.
Asylbewerber sind im Jahr 2015 etwa 1.525 im Jahr zu zählen, davon haben 71 eine Anerkennung erhalten. Die meisten Asylbewerber kommen dabei aus der Ukraine. Nach dem Beitritt zur EU sanken die Asylbewerber-Zahlen deutlich, da das Dublin-Abkommen der EU sich auswirkte. Davor waren die Zahlen deutlich höher, damals waren es viele Tschetschenen, die in die Tschechische Republik kamen. Einwanderung ist ein neues Phänomen, bis 1989 war die Tschechische Republik ein Auswanderungsland. Bei den Inhaftierten gibt es einen Ausländer-Anteil von 8 % – 1.719 von insgesamt 21.563 Inhaftierten.
Der Ausländeranteil bei den Schüler/innen liegt bei etwa 2 %. Es gibt außerdem eine größere Gruppe von Kindern, deren Muttersprache nicht Tschechisch ist – auch wenn sie tschechische Staatsangehörigkeit haben. Der Verein META unterstützt Kinder und Jugendlich mit schlechten Sprachkenntnissen bei der Integration in das Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität. META unterstützt diese Menschen auch bei Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt, fördert die Lehrkräfte in ihrer Integrationsarbeit. Aktivitäten sind Beratung, Sprachkurse und Vorbereitungskurse, Unterstützung durch freiwillige Tutoren, Erarbeitung von Bildungsmaterialien und das Angebot von Fortbildungsseminaren. Auf der Website des Vereins gibt es umfassende Informationen zum Bildungssystem und die verschiedenen Wege zu Abschlüssen. Mit den lokalen Behörden und der Regierung wird eng zusammengearbeitet.
Aktuell wird das Thema der Ausländer stark politisiert: für die Aufnahme von 100 syrischen Flüchtlingen wurde überlegt, ob nicht ein Referendum abgehalten werden sollte. Seit 2009 gibt es eine „Bewegung gegen den Islam“, die in 2015 163.000 Freunde bei Facebook hatte und bei den nächsten Wahlen als Partei antreten will. Auch die Arbeit des Vereins META wurde öffentlich angegriffen. Die Übertragung eines schwedischen Comics, das Integration kindgerecht aufgreift, ins Tschechische löste eine Hasskampagne aus. Der Schulminister meinte, Integration sei kein Thema für Kinder.
Es bleibt zu bedenken, dass mehr als 300 000 Geflüchtete in der kommunistischen Ära im westlichen Ausland aufgenommen worden sind und mehr als 100 000 Tschechen arbeiten aktuell im Ausland. Die Auffassung, dass die Kultur des Islams nicht kompatibel ist mit der tschechischen Gesellschaft beruft sich auf das christliche Europa und die christliche Tradition – dies erscheint absurd in einem Land in dem 80 Prozent der Bevölkerung sich zu gar keiner Religion bekennen.
Tagungsabschluss
Die Teilnehmer/innen finden an den Tagungen des EFK immer wieder interessante Informationen aus erster Hand von Praktiker/innen vieler verschiedener europäische Länder über die aktuelle Situation zu einem bestimmten Thema etwas zu lernen. Wichtig ist darauf aufbauend der persönliche Austausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen aus den beteiligten Ländern Europas in den Gesprächen neben den Vorträgen.
Eine wesentliche These war, dass sich verunsicherte junge Menschen zuerst radikalisieren und dann zu einem radikalen Islam stoßen. Es ist also nicht der muslimische Glaube, der die jungen Menschen radikalisiert – auch andere Formen von Extremismus wie Rechtsradikale finden ihren Nachwuchs in dieser Gruppe verunsicherter junger Menschen.
Durch ein aufmerksames Zugehen auf diese Gruppe von jungen Menschen und die Organisation von Hilfen für sie und ihre Eltern kann ein Abgleiten hin zu radikalen Einstellungen verhindert werden. Dazu braucht es aber ein dichtes Netzwerk von verschiedenen Hilfeangeboten, die in der Regel überall vorhanden sind: nur die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen klappt nicht. Es wurden auf der Tagung darüber hinaus ganz praktische Erfahrungen im Umgang mit Radikalisierung sowohl in der Gesellschaft wie auch im Strafvollzug ausgetauscht.
Eine Vertiefung der Diskussion ist in den europäischen Ländern notwendig, denn immer noch wird der Islam in der Öffentlichkeit verkürzt dargestellt und die Angst vor Andersgläubigen geschürt. Diese Angst vor „dem Anderen“ ist auch die Grundlage für eine Distanzierung und eine Stigmatisierung von muslimischen Gläubigen: „den Muslim“ gibt es nicht, genau so wenig wie es den „Christen“ gibt. Diese tiefsitzende Angst vor dem Anderen kann wirklich Angst machen, wie ein Referent dazu äußerte. Oft ist sie dort am stärksten, wo diese „Anderen“ bzw. „Fernstehenden“ gar nicht leben und so ein direkter Kontakt und ein persönlicher Austausch gar nicht möglich ist – und damit auch keine Korrektur der eigenen Vorurteile.
Es bleibt also sehr wichtig, den Austausch zu pflegen, die Vernetzung mit anderen ethnischen und religiösen Gruppen und Organisationen voranzubringen und so das Gemeinsame und nicht das Trennende hervorzuheben.
Angesichts schneller gesellschaftlicher Veränderungen rund um den Globus ist es wichtig, eine offene und vorurteilsfreie Einstellung zum „Anderen“ zu erhalten und zu erzeugen – nur so kann ein Zusammenleben in Freiheit und Sicherheit in einer offenen Gesellschaft möglich werden. Dazu müssen die in Europa geltenden Werte und Normen, wie z.B. Demokratie und Gleichberechtigung von Mann und Frau auch aktiv verteidigt werden.
Dank an die Mitwirkenden und die Unterstützer
Wolfgang Krell dankte im Namen des Europäischen Forums für angewandte Kriminalpolitik e.V. dem Vorstand für die Unterstützung bei der Vorbereitung der Tagung und insbesondere Anne-Marie Klopp für die Übersetzung der Texte wie auch den herausragenden Einsatz als Übersetzerin auf der Tagung.