Medien und Justiz im Spannungsfeld
Nach 2003 veranstaltete das Europäische Forum für angewandte Kriminalpolitik bereits zum zweiten Mal die jährliche europäische Tagung des Vereins vom 04. bis 07. Mai 2006 in der Schweiz.
Bei schönstem Sonnenschein begann die Tagung mit der Anreise der Teilnehmer in das Tagungshotel Alvier in Oberschan im Kanton St. Gallen.
Nach einem gemeinsamen Abendessen setzten wir die Tagung mit einer Vorstellungs-runde der Teilnehmer fort. Anschließend war in einer entspannten und freundschaftlichen Atmosphäre Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen.
Am Freitagmorgen fuhren alle Tagungsteilnehmer gemeinsam mit einem Bus in die Kantonale Strafanstalt Saxerriet. Dort wurden die Tagungsteilnehmer nach der offiziellen Eröffnung durch die Vorsitzende, Anne-Marie Klopp, auch durch den Vertreter des Kantons St. Gallen, Herrn Dr. Hans-Rudolf Arta, sowie dem Leiter der Kantonalen Strafanstalt Saxerriet, Martin Vinzens, begrüßt.
Erster Referent des Tages war der Gerichtsberichterstatter der Tageszeitung „Blick“, Viktor Dammann. Herr Dammann nahm mit seinem Grundsatzreferat aus der Sicht der Presse Stellung zum Tagungsthema.
Er ging dabei auf einige Einzelfälle ein, um an ihnen beispielhaft die Arbeitsweise einer Boulevardzeitung darzustellen. Herr Dammann stellte die Unterschiede in der Aufmachung und dem Layout zu anderen Zeitungen der Tagespresse dar. Insbesondere die Technik des „Auskästelns“, also die Darstellung des Themas in mehreren Kästen mit jeweils wenigen Sätzen, ist ein deutlicher Unterschied im Layout zu der anderen Tagespresse, die in einem zusammenhängenden Text berichtet. Den Bezug zu einer Zusammenarbeit zwischen Presse und Justiz leitete Herr Dammann ein mit dem Satz „Es gibt tausend Geschichten in Strafanstalten, doch leider erfährt man sehr wenig.“ Auf der Grundlage dieser Idee entstand beispielsweise eine Reportage über eine Gefängnisbäckerei, die Brot für die Polizei produziert. Eine durchweg positive Darstellung der Arbeit einer Strafanstalt in der Presse. An diesem Beispiel wurde deutlich, dass seitens der Strafanstalten die Kontakte zur Presse benötigt werden und Kommunikation notwendig ist, damit einer breiten Öffentlichkeit positiv dargestellt werden kann, wie praktische Arbeit mit Inhaftierten aussieht.
Der Leiter der Strafvollzugsanstalt Saxerriet, Martin Vinzens, präsentierte in dem folgenden Vortrag die Arbeit der Strafanstalt Saxerriet.
Auf der Grundlage eines entsprechenden Konzeptes erfolgte der Bau der Strafanstalt, in der sich z. Z. 130 Gefangene im Strafvollzug befinden.
Das Kommunikationskonzept der Strafanstalt bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Medien. Einmal jährlich findet eine Medienkonferenz zu einem bestimmten Thema statt. Im Jahre 2006 wurde das Thema „Senioren im Strafvollzug“ vorgestellt.
Weiterhin wird die Informationszeitschrift „Baustein“ herausgegeben und zur Weihnachtszeit werden Weihnachtskarten mit einem Spendenaufruf an die Bevölkerung verschickt. Das eingenommene Geld wird für die Insassenarbeit und Angehörigenhilfe eingesetzt.
Es folgte eine Darstellung des schriftlich fixierten Vollzugskonzeptes der Strafanstalt Saxerriet sowie eine Präsentation des Wiedergutmachungsprogramms, das Herr Vinzens als das „Flaggschiff“ der Arbeit der Strafanstalt bezeichnete. Das Wiedergutmachungsprogramm (WGM) basiert auf den folgenden sechs Punkten:
Schuldenregulierung, Aufarbeiten der Opferproblematik, teilweise Verwendung des Verdienstanteils für Wiedergutmachung, unentgeltliche Arbeitsleistung zugunsten der Öffentlichkeit, externe Arbeit unter Verwendung des Verdienstes für WGM und individueller WGM-Plan.
Weitere interessante Details finden sich auf der Homepage der Strafanstalt Saxerriet unter saxerriet.sg.ch im Internet.
Eine sehr informative Führung durch die einzelnen Abteilungen der Strafanstalt schloss den ersten Tagungstag ab. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiter der Strafanstalt Saxerriet, die uns sehr gut informiert haben.
Mit einem Grundsatzreferat zum Tagungsthema aus der Sicht der Justiz von Herrn Ministerialdirigent Harald Preusker, Justizministerium des Freistaates Sachsen, begann der Samstag.
Einleitend machte der Referent deutlich, dass der Strafvollzug nicht länger der Vergeltung dienen und eine bloße Verwahrung der Gefangenen darstellen sollte. Die gesellschaftliche Unterstützung für einen Resozialisierungsvollzug ist jedoch erheblich zurückgegangen. Die Einstellung zum Straftäter ist auf der irrationalen Ebene vorwiegend von einem Vergeltungsgedanken geprägt. Hingegen ist auf der rationalen Ebene unbestritten, dass Repression keinen Besserungseffekt bringt. Auch in diesem Zusammenhang hat die Bedeutung der Medien als Informationsquelle ständig zugenommen. Herr Preusker gab einen kurzen Überblick über die verfassungsrechtliche Stellung der Medien in Deutschland. Mit dem grundrechtlichen Schutz ist den Medien aber auch ein hohes Maß an Verantwortung und Verpflichtung zu Sorgfalt und Wahrhaftigkeit übertragen worden.
Allerdings ist festzustellen, dass die Darstellung von Kriminalität, Straftätern und Strafvollzug in den Medien vielfach gegen diese Sorgfalts- und Wahrheitspflicht verstößt. Die Kriminalität wird reduziert auf schwere Tötungs-, Gewalt- und Sexualstraftaten und als etwas Unnormales in einer Massengesellschaft dargestellt. Begriffe wie „Monster“ oder „Bestie“ produzieren Ängste und Feindbilder. Die Antwort auf die Frage, warum in den Medien so stark auf Verbrechen und Verbrecher fokussiert wird, sieht Herr Preusker im Wesentlichen in dem Verhalten der Konsumenten. Diese und nicht die Medien wollen die Gewalt.
Zu der Frage, was getan werden kann, führte Herr Preusker aus, dass die Öffentlichkeitsarbeit darauf abzielen muss, Vorurteile abzubauen, Informationsdefizite zu beseitigen und umfassende Informationen zu liefern. Nur durch gut präsentierte und umfassende Informationen ist dem Bürger zu vermitteln, dass ein Resozialisierungsvollzug mehr nütze als härtere und längere Strafen.
Eine intensivere Kommunikation und ein professionellerer Umgang mit den Medien sind wichtig. Die Kommunikation muss entbürokratisiert und die Medienvertreter vielmehr als Partner denn als Gegner begriffen werden.
Die Juristin Béatrice Taevernier ging in ihrem Vortrag auf die Situation in Belgien ein. In Belgien leben ca. 10,5 Millionen Einwohner. Es gibt 9375 Inhaftierte (eine Zunahme von 14% in den letzten 7 Jahren) und 277 Fälle elektronischer Fußfesseln.
Die belgische Presse zeigt ein deutliches Interesse an der Justiz und der Tätigkeit der Justizbehörden. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen der Notwendigkeit über das Aktuelle zu informieren und der Unschuldsvermutung bzw. dem Privatleben der Beteiligten sowie dem Amtsgeheimnis.
Frau Taevernier ging dann auf die Gliederung des Justizwesens ein und führte weiter aus, dass bei den Justizbehörden jeweils hauptamtliche Pressesprecher tätig sind. Sie werden innerhalb der Behörde ernannt, um Bekanntmachungen zu wichtigen anhängigen Sachen vorzunehmen. So gibt z. B. die Staatsanwaltschaft unter Beachtung der Privatsphäre der Beteiligten bei Angelegenheiten von allgemeinem Interesse Bekanntmachungen mit objektiven Angaben zur Sache heraus.
Allerdings gibt sich die Presse vielfach nicht damit zufrieden, so dass es immer wieder Übergriffe der Presse in die Privatsphäre der Beteiligten und damit auch Verstöße gegen die Unschuldsvermutung gibt. In diesem Zusammenhang ist festgestellt worden, dass beispielsweise Nebenkläger Informationen über die Identität der Beteiligten an die Presse weitergegeben haben. Insbesondere der Abdruck von Bildern der verdächtigen Personen und das Eindringen des Fernsehens in die Gerichte sind sehr problematisch.
Das Standesrecht der Journalisten ist auch in Belgien eine Maßnahme zur Vorbeugung vor Übergriffen der Presse in das Privatleben der Beteiligten. Allerdings besteht hier noch Entwicklungsbedarf.
Abschließend stellte Frau Taevernier die Ergebnisse einer Studie vor, die die Korrelation zwischen der Höhe der Strafe und dem Ausmaß der medialen Behandlung des Falles untersucht hat.
Frau Taevernier kam im Ergebnis zu der Feststellung, dass weitere, pro-aktive, Maßnahmen der Justiz erforderlich sind, um effizienter den Verletzungen der Privatsphäre vorzubeugen und das Recht auf einen fairen Prozess zu gewährleisten.
In seinem Referat über die Situation in der Schweiz ging Joe Keel, Leiter Straf- und Maßnahmenvollzug im Kanton St. Gallen, zunächst auf die staatsrechtlichen Grundlagen der Schweiz ein. Der Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und in die drei politischen Ebenen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gegliedert.
In der Schweiz leben ca. 7,4 Millionen Einwohner bei einem Ausländeranteil von ca. 20%. Es werden vier Sprachen gesprochen.
Auf dem Gebiet des Strafrechts erfolgt eine Aufgabenteilung zwischen drei Ebenen: dem Bund, den Vollzugskonkordaten (Zusammenschluss mehrer Kantone) und den Kantonen.
Nach einer Darstellung des Ablaufes eines Strafverfahrens leitete Herr Keel über zu einer Übersicht über die Medienlandschaft in der Schweiz. Bezogen auf den Umgang mit den Medien verwies er auf ihre Rolle als vierte Gewalt im Staat als Ausfluss der Meinungsfreiheit.
Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sind nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung zulässig.
In einem Untersuchungsverfahren besteht die Möglichkeit der Information der Öffentlichkeit. Dabei ist die Unschuldsvermutung jedoch streng zu beachten. Von der Möglichkeit, die Öffentlichkeit über laufende Strafverfahren zu informieren, werde nur zurückhaltend Gebrauch gemacht. Vor einer Medienmitteilung sollte nach Möglichkeit den beteiligten Parteien die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden. Der Betroffene hat in aller Regel keine Möglichkeit, sich gegen Medienmitteilungen und Medienkonferenzen zu wehren. Jedoch haben auch die Medienschaffenden dem Grundsatz der Unschuldsvermutung prinzipiell Rechnung zu tragen.
Die Gerichtsberichterstattung stellt einen besonderen Teil der Verfahrensöffentlichkeit dar. So kann das Gericht das allgemeine Publikum von der Verhandlung ausschließen, die Medienvertreter hingegen zulassen. Die Medienvertreter haben dann allerdings eine besondere Verantwortung, da sie nicht unsachlich berichten bzw. unnötig Personen bloßstellen dürfen. Grundsätzlich erfolgt keine Namensnennung. Darüber hinaus können akkreditierte (Bewilligung durch das Kantonsgericht) Gerichtsberichterstatter sogar die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhalten. Des Weiteren ist die Zulassung zu nichtöffentlichen Verhandlungen möglich.
Abschließend machte Herr Keel deutlich, dass die Medien als Partner angesehen werden und als wichtiges Transportmittel für Öffentlichkeitsarbeit und Information der Bevölkerung genutzt werden. Dazu werden regelmäßig und offensiv beispielsweise im Rahmen von Medienkonferenzen Informationen weitergegeben.
Nach einer persönlichen Vorstellung und einem geschichtlichen Rückblick stellte der Diakon Dr. Lubomir Bajcura für die Tschechische Republik dar, dass die heutige demokratische Gesellschaft in der Tschechischen Republik gegenüber den Staatsorganen und der Justiz eher zurückhaltend ist. Hinzu kommt, dass die junge Generation die aktuellen gesellschaftlichen Beziehungen nicht ohne weiteres annimmt. Die Staatsorgane und die Medien müssten durch Worte und Taten die Öffentlichkeit davon überzeugen, dass die staatlichen Organe und Behörden und die Gefängnisse zum Wohle der Öffentlichkeit handeln.
Zum Gerichtssystem de Tschechischen Republik gehören neben einem Verfassungsgericht noch Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichte. Seit dem Jahr 2000 gehört dem tschechischen Justizsystem auch der Probations- und Mediationsdienst (Bewährungshilfe) an.
In Bezug auf die Medienlandschaft in der Tschechischen Republik machte Herr Bajcura deutlich, dass sich die Mehrheit der Presse politisch unabhängig präsentiert. Das Verhältnis des Strafvollzuges zur Öffentlichkeit habe sich in den zurückliegenden 15 Jahren verbessert. Trotzdem kommt es immer wieder zur Publikation von Meinungen, dass es den Gefangenen in den Gefängnissen zu gut geht.
Aufgrund einiger negativer Erfahrungen mit Journalisten ist das Verhältnis zu den Medien eher vorsichtig und abwartend. Die Journalisten sind sehr darauf bedacht, über „die Sensation“ berichten zu können.
Allerdings ist der Einfluss der Medien auf die Arbeit des Strafvollzuges eher positiv. Den Angestellten ist durchaus bewusst, dass sie einer ständigen Kontrolle durch die Medien unterliegen. Daher wird eine hohe Qualität der Dienstausübung nötig. In den Strafanstalten veranstaltet man Pressekonferenzen und informiert die Medien. Die Schulung behördlicher Pressesprecher wird durchgeführt und ist für professionelle Arbeit nötig. Im Ergebnis führt das dazu, dass die Medien bei einer professionellen Zusammenarbeit die Öffentlichkeit seriös informieren.
Eine weitere bedeutende Rolle bei der Information der Öffentlichkeit hat die Internetpräsenz der Justizverwaltung eingenommen.
Der Beitrag zur Situation in Frankreich kam in diesem Jahr von dem Anthropologen Philippe Pottier. Aus beruflichen Gründen konnte er jedoch nicht persönlich anwesend sein, so dass sein Referat von der Sozialpsychologin Nathalie Lionet-Przydogzki vorgetragen wurde. Frankreich zählte am 01.01.2006 ca. 62,9 Millionen Einwohnerzahl. Die Bevölkerungszahl wächst, u. a. auch durch die Geburtenrate, die deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt.
In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Pottier, dass in Frankreich trotz der positiven Entwicklungen eine gewisse Angst vor der Zukunft besteht. Dazu kommt, dass sich die Behördenstrukturen in Frankreich verändern. In dem traditionell zentralistisch organisierten Staat werden immer mehr Aufgaben und Zuständigkeiten in die Kommunen delegiert und damit immer mehr dezentralisiert.
Die aktuelle Zahl der Inhaftierten liegt bei ca. 59.000 Personen. Im europäischen Vergleich ist das eine durchschnittliche Zahl.
In Frankreich spielt die regionale Presse die Hauptrolle. Die im Ausland häufig zitierten landesweiten Tageszeitungen spielen in der Medienlandschaft eine nur nachgeordnete Rolle. Die Hauptrolle fällt den Fernseh- und Radiosendern zu. Die Fernsehinformationen dominieren, während die Informationen aus den Tageszeitungen und Zeitschriften nur ergänzen.
Die Kriminalität spielt eine sehr große Rolle in den nationalen Fernsehmedien. Dabei wird am meisten über Sexualdelinquenz und Jugenddelinquenz berichtet. Beispielhaft wurde die „Affäre d’Outreau“ genannt. Mehrere Bewohner eines Mietshauses wurden der Vergewaltigung von Minderjährigen verdächtigt und in Untersuchungshaft genommen. Die Fernsehnachrichten hatten diese Personen von vornherein als schuldig dargestellt. Heute sind nach dem Abschluss der Prozesse fast alle Personen frei gesprochen worden.
Das Verhältnis der Justiz gegenüber den Medien ist als misstrauisch und vorsichtig zu bezeichnen. Hinzu kommt, dass jede Auskunft an die Medien durch einen regionalen bzw. nationalen Vorgesetzten autorisiert sein muss.
Abschließend plädierte auch Herr Pottier dazu, sich den Journalisten und den Medien zuzuwenden bzw. auf sie zuzugehen. Es komme darauf an, den Medien die Komplexität der Justiz darzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Themen fachmännisch, überlegt und fundiert vorgetragen werden, um so diese überaus wichtigen Themen von unnötiger Polemik fern zu halten.
Einleitend stellte Hans-Peter Johannsen, Leiter der Polizeidirektion Husum, in seinem Länderreferat aus Sicht der Polizei in Deutschland dar, dass die Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols einer umfassenden öffentlichen Kontrolle unterliegt und von daher auch wie kaum eine andere Verwaltung im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht.
Die professionelle Erfüllung des gesetzlichen Auftrages und die verfassungsmäßigen Regelungen des Presserechts bilden den Rahmen für die Zusammenarbeit von Polizei und Medien und gleichzeitig stellen sie eine Verpflichtung für die Polizei zur Zusammenarbeit dar.
Ein Blick in die Medienlandschaft zeigt, dass die Medien in Deutschland omnipräsent sind. Dies sind eine Unzahl von Erzeugnissen der Printmedien, aber auch öffentlich-rechtliche und private Fernseh- und Rundfunksender. Kriminalität spielt eine große Rolle. Dabei wird die Berichterstattung über Sexualstraftaten besonders hervorgehoben. Die Welt ist im Medienzeitalter immer enger zusammengerückt und eine Nachricht aus dem Nachbarort ist ebenso schnell wie eine vom anderen Ende der Welt. Zur Darstellung der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei ist wichtig festzustellen, dass die Polizei in Deutschland Sache der Bundesländer ist. Der Bund habe für spezielle Aufgaben die Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz) und das Bundeskriminalamt. In der heutigen modernen Polizei ist die Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr wegzudenken. So ist heute – im Gegensatz zu der Zeit bis in die 70er Jahre – die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürger und der Polizei mehr denn je Basis der polizeilichen Aufgabenerfüllung. Die Konsequenz daraus ist folgende: „Mache dein Handeln transparent und somit für jedermann nachvollziehbar.“
Zur Erfüllung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit gibt es eine bundeseinheitliche Dienstvorschrift, die die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit regelt.
Auch die Medien arbeiten mit Grundsätzen in der Gestalt, dass es „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des Deutschen Presserates“ gibt.
In Schleswig-Holstein, wie aber in allen anderen Länderpolizeien auch, gibt es in allen Hierarchieebenen der Polizei Pressestellen und Pressesprecher, die aufgrund eines landeseinheitlichen Konzeptes die Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Förderung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Gewährleistung des Informationsanspruches der Medien stehen dabei an oberster Stelle.
Beispielhaft wurde die Nutzung des „Original Text Service (OTS)“ genannt, bei dem die Pressesprecher der Polizei selber Texte einstellen, die dann der Deutschen Presseagentur unmittelbar zugeleitet werden und zur Nutzung bereit stehen.
Abschließend stand die Feststellung, dass auch die Polizei erkannt hat, dass ihre Arbeit ohne die Medien „nur die Hälfte wert ist.“
Das Europäische Forum für angewandte Kriminalpolitik e. V. dankt der Strafanstalt Saxerriet als Kooperationspartner ganz herzlich für die hervorragende Unterstützung dieser Veranstaltung!
Alle Vorträge werden in ungekürzter Form in folgenden Links veröffentlicht: